Re: Besteht Anspruch auf Wahl eines Sprecherausschusses?


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Abgeschickt von Christian Best am 02 Mai, 2002 um 12:18:05:

Antwort auf: Besteht Anspruch auf Wahl eines Sprecherausschusses? von Thomas H. am 27 April, 2002 um 20:30:26:

Ja es besteht der Anspruch der leitenden Angestellten auf einen Sprecherausschuss, d.h. wenn sich leitende Angestellte finden, welche die Wahl des Sprecherausschusses einleiten, dann muss der Arbeitgeber dies zu lassen. (weitere Infos siehe Sprecherausschussgesetz)

Grundlage § 1 SprecherausschußG
mindestens 10 leitende Angestellte im Betrieb -> Sprecherausschuß

Das o.g.Gesetz benennt genau die näheren Rechte und Pflichten des gewählten Sprecherausschusses.

Weitere Informationen finden Sie im Internet(Gesetzestext)unter www.bma.de -> Gesetzestexte -> Sprecherausschussgesetz (SprAuG).

In der Hoffnung Ihnen vorerst weitergeholfen zu haben.

MFG
Christian Best




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