Abgeschickt von BR - Ronny am 26 Mai, 2008 um 20:55:52:
Antwort auf: Austritt aus dem BR von DKSP am 29 April, 2008 um 11:15:08:
§ 21 Amtszeit
1 Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre.
2 Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
3 Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden.
4 In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist.
5 In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
oder
der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,