Abgeschickt von Thomas Springer am 27 Januar, 2004 um 22:30:05
Antwort auf: betriebsvereinbarung über bereitschaftsdienst von ingrid am 22 Januar, 2004 um 20:20:59:
Wendet Euch bloß an Eure Gewerkschaft !.
Die Vereinbarung von "Bereitschaftsdienstprämien" ist nichtig, weil sie gegen § 77 III BetrVG verstößt!!
Thomas