Re: betriebsvereinbarung über bereitschaftsdienst


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Abgeschickt von Thomas Springer am 27 Januar, 2004 um 22:30:05

Antwort auf: betriebsvereinbarung über bereitschaftsdienst von ingrid am 22 Januar, 2004 um 20:20:59:

Wendet Euch bloß an Eure Gewerkschaft !.
Die Vereinbarung von "Bereitschaftsdienstprämien" ist nichtig, weil sie gegen § 77 III BetrVG verstößt!!

Thomas



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