Re: Aufbewahrungsfristen von Unterlagen (z.B. Mehrarbeitsanträgen....)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.betriebsrat-aktuell.de ]

Abgeschickt von Ernestine am 18 Oktober, 2008 um 19:03:27

Antwort auf: Aufbewahrungsfristen von Unterlagen (z.B. Mehrarbeitsanträgen....) von Heike am 14 Oktober, 2008 um 14:37:12:

: Wer weiß, ob, wie lange und vor allem welche Unterlagen der Betriebsrat aufbewahren muss. Dies bezieht sich nicht auf Protokolle oder Wahlunteralgen sondern auf die täglichen Arbeit.. z.B. Personalanfragen, Mehrarbeitsanträge....

Hallo, grundsätzlich müssen alle Unterlagen, die Personal betreffen, 10 Jahre aufbewahrt werden.
Gruß Ernestine




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.betriebsrat-aktuell.de ]