Abgeschickt von Mari am 20 Januar, 2009 um 23:19:36
Antwort auf: Re: Neuwahlen des BR nach Unterschreiten der Mindestanzahl? von Rainer am 24 Juni, 2004 um 23:11:25:
: : : Hallo,
: : : vielleicht finde ich dieses Thema nicht oder habe Knöpfe auf den Augen. Folgende Situation stellt sich dar.
: : : Der Betriebsrat einer Firma besteht aus 5 Vollmitgliedern. In den vergangenen 3 Jahren wurden schon alle noch auf der Wahlliste zur Verfügung stehenden Nachrücker in den BR aufgenommen. Somit steht kein Nachrücker mehr zur Verfügung.
: : : Wird eine Neuwahl des BR notwendig, wenn jetzt 1 Mitglied des BR aus welchen Gründen auch immer ausscheidet?
: : : Falls ja, in welchem Zeitraum sind Neuwahlen anzuberaumen bzw. ein Wahlvorstand zu bilden?
: : : Oder bleibt der Rest des gewählten BR im Amt bis zum regulären Wahltermin?
: : : Über eine Info bzw. Hinweise wo man darüber weitere Informationen erhalten kann, wäre ich den Forumsteilnehmern sehr dankbar.
: : Hallo,
: : Betr.VG § 13/2/2 Außerhalb der regulären BR-Wahlen ist der BR zu wählen, wenn die Gesamtzahl der BR-Mitglieder nach Eintreten sämtlicher ERsatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der BR-Mitglieder gesunken ist.
: : Gruß Ernestine
: Hallo auch,
: das was ernestine sagt, bedeutet, dass ihr - solange ihr Beschlussfähig seid (3 Betriesbräte) weiter machen könnt. Ihr könnt aber aber auch neu wählen. Manchmal ist es besser sich nur mit drei Br durchzuwursteln bis zur nächsten Wahl. Kommt auf die Situation an.
: Gruß Rainer
:
Hallo!
Bei uns haben wir die Situation, dass wir 3 BRs sind und einer durch eine schwere Krankheit seit über einem Jahr krankgeschrieben ist. Wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet, müssen wir neu wählen. Es ergeben sich aber folgende Fragen: 1)In welcher Frist muss neu gewählt werden? 2)Sind wir in dieser Zeit noch beschlussfähig? 3)Im Jahr 2010 findet die nächste Wahlperiode statt... gibt es einen Zeitpunkt, zu dem wir dann nicht neu wählen müssten, sondern einfach bis zu dem Zeitpunkt der Neuwahlen im Amt bleiben? Wir wollen keine unnötigen Kosten/Aufwand heraufbeschwören und daher unnötige Wahlen vermeiden (da unser BR durch solche Situationen in den letzten 8 Jahren schon 2 außerplanmäßige Neuwahlen hatte). 4)Was passiert, wenn eines der beiden anderen BRs länger krank wird? Der einzelne kann keine Beschlüsse fassen...
Über Antwort freue ich mich!
Gruß, Mari