Abgeschickt von Ernestine am 11 Mai, 2009 um 21:38:56
Antwort auf: Leitungskräfte im Betriebsrat? von m. meyer am 11 Mai, 2009 um 01:14:29:
: In unserer Einrichtung (Altenheim, 120 Bewohner, ca. 50 feste Mitarbeiter, 3 Wohnbereiche) besteht der Betriebsrat aus 5 Personen.
: Vorsitzende ist die Wohnbereichsleitung des ersten Wohnbereiches, deren Stellvertretung ist gleichzeitig ihre Stellvertretung als Wohnbereichsleitung. Die Schriftf�hrerin macht ist die stellvertretende Pflegedienstleitung und gleichzeitig WBL des zweiten Wohnbereiches.
: In der letzten Zeit beschweren sich immer mehr Mitarbeiter, dass der Betriebsrat nur noch so agiert, wie der Arbeitgeber es gerne h�tte.
: Demn�chst stehen wieder Wahlen an. Die derzeitige Betriebsratsvorsitzende sucht sich momentan neue Mitglieder, dass hei�t sie fragte jetzt auch noch die Wohnbereichsleitung des 3. Wohnbereiches ob sie mit ihr und dem bestehenden Betriebsrat kandidieren will.
: Die Wahlen laufen dann so ab, dass die jetzige BR-Vorsitzende ihre "Wunschmitglieder" auf einer Liste sammelt und diese Liste dann gew�hlt werden kann oder nicht. Nat�rlich steht es anderen auch frei eine solche Liste zu erstellen, leider finden sich nicht genug Leute f�r eine solche Liste.
: Nun meine Frage:
: Ist eine Wahl nach Listen zul�ssig?
: Inwieweit d�rfen Wohnbereichsleitungen und stellvertretende Pflegedienstleitungen als Betriebsratsmitglieder fungieren?
Hallo,
nicht in den BR gewählt werden dürfen leitende Angestellte (bei Euch wäre das wohl die Heimleitung). Wen Ihr das einfache Wahlverfahren durchführt, kommen ALLE Kandidaten/innen auf EINE Liste. Bei 50 MA ist eine Wahl mit mehreren Listen nicht sehr sinnvoll. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei MA unterstützt werden. Sinnvol ist, wenn die Bewerber ausmöglichst unterschiedlichen Bereichen de Betriebes kommen, damit alle Berufsgruppen vertreten sind.
Auch bei einer Listenwahl werden die Bewerber einzeln gewählt! Besorg Dir doch eine Wahlordnung, dort könnt ihr alles nachlesen. Wenn der Ablauf der Wahl nicht korrekt ist, kann sie angefochten werden.
Übrigens, es ist nicht sinnvoll, zu viele Führungskräfte im BR zu haben. Dadurch ergeben sich oft Gewissenskonflikte, da der AG an Führungskräfte Ansprüche stellt, die oft mit der BR-Arbeit nicht vereinbar sind. Und einen BR, der die Interessen der MA nicht vertritt, braucht niemand....
Gruß Ernestine