Abgeschickt von Ernestine am 03 Februar, 2004 um 11:48:30
Antwort auf: Kündigung von Ersatzmitgliedern!!!!! Dringend!! von Frank Rodloff am 02 Februar, 2004 um 11:13:47:
: Hallo,ich habe folgende Frage:
: Wie verhält es sich mit dem nachwirkenden Kündigungsschutz bei Ersatzmitglieder die nur einmal teilgenommen haben und an 4 oder 5 Postion auf der Liste stehen. Also der erste auf der Liste ist verhindert. Der zweite hat Urlaub. Der dritte ist krank! Der Vierte geht hin und hat ein Jahr Kündigungsschutz?
: Gruß Frank
Hallo Frank,
nimmt ein Ersatzmitglied an einer Sitzung Teil (in Vertretung eines verhinderten ordentlichen Mitglieds), genießt das Ersatzmitglied ein Jahr Kündigungsschutz (§15 KSchG). Nur eine außerordentliche Kündigung kann ausgesprochen werden, der BR muß angehört werden.
Gruß Ernestine