Abgeschickt von Willy Dau am 03 Februar, 2004 um 18:47:47
Hallo Kolleginnen/Kollegen,
folgender Fall: ein gewähltes, nicht freugestelltes BR Mitglied geht auf Grund seiner Fachkenntnisse zum 'Aufräumen einer Fachabteilung'auf Anfrage des Arbeitgebers für 1 Jahr in eine andere Niederlassung. Der Vertrag sieht ein Rückkehrrecht nach 1 Jahr in die alte Position mit der alten Vergütung vor. Das BR Mitglied nimmt den Vertrag an, erfüllt die gestellte Aufgabe und ist nach einem Jahr wieder in seiner alten Niederlassung. Nun heißt es, daß er kein BR Mitglied mehr sei, da er ja durch den Weggang seine BR Mitgliedschaft verloren hätte. Ich bin jedoch der Meinung, daß hier die 'zeitweilige Verhinderung' anzusetzen ist. Ein Ersatzmitglied rückte nach. Das gewählte BR Mitglied war ja nur "zeitweilig", nämlich für 1 Jahr verhindert, d.h. konnte seine Rechte und Pflichten für diese Zeit nicht wahrnehmen. Liege ich hier mit meiner Meinung falsch, daß der Betroffene nach wie vor BR Mitglied ist?
Gruß Willy Dau Betriebsratsvorsitzender)