Abgeschickt von Ernestine am 21 August, 2009 um 23:13:19
Antwort auf: Was muss ein Betrieb bei der Einführung einer Zeiterfassung beachten von Sandra am 21 August, 2009 um 19:49:36:
: Ich möchte einen Artikel verbessern, der eine Checkliste enthält, was ein Betrieb bei der Einführung einer Zeiterfassungssoftware beachten muss. Hier ist eine (sehr) vorläufige Version:
: http://www.arbeitszeit-zeiterfassung.de/Einfuehrung-einer-Zeiterfassung.html
: Der erste Abschnitt befasst sich mit dem Mitspracherecht von Betriebsräten. Was meint ihr? Wie sollte der genau lauten? Soll ich da Gesetzestexte zitieren, die sich mit der Einführung von Zeiterfassung beschäftigen? Oder soll ich das allgemein halten?
: Vielen Dank
: Sandra
Hallo Sandra,
der Hinweis, dass zur Zeiterfassung eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden muss, fehlt noch. In dem Hinweis sollten aufgeführt sein, welche Themen in der BV geregelt sein sollen (Zugriffsrechte, Auswertungen, Arbeitszeiten, etc.) Kein BR sollte eine elektronische Zeiterfassung zulassen, ohne eine BV abgeschlossen zu haben. Der BR muss jederzeit Zugriff (Leserechte)auf alle Daten der Zeiterfasung haben!
Der Hinweis auf die entspechenden § im BetrVG sollten ausreichen - die Gesetzestexte kann schließlich jeder selber nachlesen. Es sind auch kein "Mitspracherechte", sondern Mitbestimmungsrechte - das ist ein großer Unterschied!
Gruß Ernestine