Abgeschickt von Ernestine am 21 August, 2009 um 23:20:41
Antwort auf: falsche Schicht - nach Hause schicken? von meinereiner am 21 August, 2009 um 13:29:52:
: In der Firma, in der ich arbeite (ich bin Mitglied eines 7-k�pfigen BR), wird 2- und 3-schichtig gearbeitet.
: Die Schichtpl�ne f�r die jeweils kommende Woche h�ngen immer erst fr�hestens am Donnerstag-Nachmittag der laufenden Woche aus.
: D�rfen Kollegen, die am Tage Arbeits-Wiederaufnahme (z.B. nach Urlaub oder Krankheit) nach Hause geschickt werden, wenn sie nicht durch eigenst�ndiges Verschulden (z.B. Falsch-Info der Prod.-Leitung) zur "falschen" Schicht kommen?
: Gibt es f�r sowas Gesetzesgrundlagen oder sollte der BR diesen Punkt besser in die BV aufnehmen?
Hallo,
eine BV ist nie verkehrt! Aber auch ohne, der AG ist verpflichtet, die Dienstpläne den MA auszuhändigen (nicht nur auszuhängen). Änderungen im Schichtplan muss er rechtzeitig mitteilen (drei Tage bevor die Änderung in Kraft tritt), d.h., wenn der MA im Dienst ist oder er muss in angemessener Form informiert werden. Er kann ihn zwar nach Hause schicken, muss ihm aber die Arbeitszeit trotzdem gutschreiben. Änderungen der Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig, d.h., der BR muss informiert sein!
Gruß Ernestine