Abgeschickt von Ernestine am 29 August, 2009 um 01:02:49
Antwort auf: Ablehnung von Anweisung von meinereiner am 28 August, 2009 um 16:22:46:
: Hallo!
: In unserer Firma hat der neue Prod.-Leiter angewiesen, da� sich jeder AN bei Krankheit bei ihm pers�nlich auf seinem Firmen-Handy krankzumelden hat.
: Seit Existenz dieser Firma (20 Jahre) haben sich die AN ganz normal beim Firmen-Festnetz-Anschluss des zust�ndigen Meisters gemeldet.
: Es existiert keine Ruf-Weiterleitung vom Firmen-Festnetz auf Firmen-Handys.
: Wir als BR sind der Auffassung, da� diese Anweisung unzul�ssig ist, da hier das Prinzip der Kostenminimierungspflicht greift.
: AN, die privat nur ein Handy und keinen Festnetz-Anschluss besitzen, k�nnen aus Sicht des BR nat�rlich gern auf das Handy des Prod.-Leiters anrufen, Aber als generelle Anweisung f�r alle AN h�lt der BR die Sache f�r unzul�ssig.
: Handelt der BR korrekt, wenn er durch Gegendarstellung diese Anweisung ablehnt?
: Und gibt es rechtlichen Verweise, mit denen der BR seine Ablehnung untermauern kann?
Hallo,
in Eurem Fall würde ich auf die Mitbestimmung lt. §87/1 bestehen (Frage der Ordnung des Betriebs und das Verhalten der AN) und §87/6 (jede Technische Einrichtung - auch Telefone - sind mitbestimmungspflichtig). Mit dem Handy kann der Leiter z.B. kontrollieren, von welchem Telefon aus der MA anruft....Meine erste Frage an den AG wäre, wann der BR der Einführung des Diensthandys für Anrufe der MA zugestimmt hat. Ist zwar spitzfindig, zeigt dem AG aber, dass er Änderungen nicht einfach anordnen kann, ohne Euch einzubeziehen.
Selbstverständlich handelt ihr korrekt, gebt Eure Rechte (die ohnehin an vielen Stellen sehr mager sind) nicht aus der Hand! Ist oft verdammt anstrengend.........
Gruß Ernestine