Re: Pflichten des Betriebsrats


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Abgeschickt von Ernestine am 07 November, 2009 um 19:33:42

Antwort auf: Pflichten des Betriebsrats von hoellin am 03 November, 2009 um 13:18:46:

: Hallo zusammen,

: ich bin zwar selbst KEIN Betriebsratsmtglied, habe aber eine Frage auf die unser BR keine befriedigende Antwort geben kann.
: Vor der letzten Betriebsversammlung gab es die Möglichkeit, Fragen über anonyme Briefkästen zu stellen.
: In der Betriebsversammlung wurden diese dann öffentlich vor der geschäftsführung und den Versammelten verlesen.
: So wurde unter anderem die Frage gestellt, warum bestimmte Personen bestimmt Stellen innehaben, wenn andere die Arbeit tun müssen und ob man sich in Zeiten der Krise diese Stelle nicht sparen könne oder einfach geringer vergüten. Oder warum Mitarbeiter A ein bestimmtes Schichtmodell hat oder warum Mitarbeiter an der Rufbereitschaft teilnimmt, andere aber nicht.
: Mit den namentlich genannten Mitarbeitern wurde vor diesem Termin nicht gesprochen, ob die Behauptungen der Wahrheit entsprechen wurde auch nicht überprüft.
: Darf der BR denn zulassen, dass einzelne Mitarbeiter in aller öffentlichkeit vor der Geschäftsführung derart schlecht dargestellt werden ?
Hallo,
das ist ganz schlechter BR-Stil! Anonyme Fragen sollten generell nicht bearbeitet weden, außer der BR ist zur Bearbeitung verpflichtet - wie z.B. bei sexueller Belästigung. Und schon gar nicht sollte MA in einer Betriebsversammlung vorgeführt werden, gleichgültig, ob die gestellten Fragen vorher abgeklärt wurden oder nicht. Aber diese Vorgehensweise wird durch kein Gesetz geregelt - das hat was mit dem Umgang der Kollegen miteinander zu tun und mit dem Charakter der handelnden Personen. Da würde ich mir überlegen, ob ich diese Kollegen/innen wieder in den BR wähle....Die betroffenen Kollegen/innen können eine Beschwerde einreichen. Es muss laut AGG in jedem Betrieb eine Beschwerdestelle geben - frag doch mal den BR, wer bei Euch dafür zuständig ist...
Gruß Ernestine





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