Abgeschickt von meinereiner am 30 Dezember, 2009 um 14:07:23:
Antwort auf: Keine Vertragsverlängerung trotz Betriebsratszugehörigkeit? von Svenja am 29 Dezember, 2009 um 00:42:01:
Hallo!
Leider kannst du daran nichts ändern, da dein befristeter Vertrag ganz einfach ausläuft - somit auch deine Nachrücker-BR-Tätigkeit endet. Der "besondere Kündigungsschutz" nach dem BetrVG greift hier nicht, da es sich um keine Kündigung handelt, sondern dein Arbeitsvertrag fristgemäß endet.
mfg