Abgeschickt von Kay Westphalen am 07 Januar, 2010 um 12:45:39
Einkaufsvorteile als freiwillige betriebliche Sozialleistung (Quelle: Wikipedia)
Freiwillige Sozialleistungen haben insbesondere die Funktion, gute Leistungen zu belohnen, die Bindung an das Unternehmen zu stärken und das Betriebsklima zu verbessern. Die Bereitstellung betrieblicher Sozialleistungen gewinnt einen immer größer werdenden gesellschaftlichen Stellenwert.
Neben Sozialleistungen, die eine direkte Bindungswirkung entfalten, sind auch solche Leistungen von Interesse, die auf weiche Faktoren wie Arbeitszufriedenheit und Betriebsklima wirken. Eine indirekte Bindungswirkung kann erzielt werden:durch Fitness-, Kultur- und Freizeitangebote, Personalrabatte und externe Einkaufsvorteile.
Entscheidend ist die Kosten-Nutzen-Relation einer Sozialleistung. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, bestimmte Sozialleistungen selbstständig zu finanzieren, haben die Möglichkeit Kooperationen mit anderen Firmen einzugehen.
Bei der Gestaltung ihres Systems von Sozialleistungen sind Unternehmen abhängig von der Zustimmung des Betriebsrates. Dieser hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei der „Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen.“
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