Abgeschickt von meinereiner am 16 Januar, 2010 um 14:54:59:
Antwort auf: br wahl 2010 von schwarztier am 10 Januar, 2010 um 19:14:09:
Hallo!
"...stellen sich trotz Vorhandenseins genügend wählbare AN Wahlbewerber nicht in einem ausreichendem Maße zur Verfügung, kann auf §11 BetrVG zurückgegriffen werden. Dort ist diejenige Stufe für die Anzahl der BR-Mitglieder maßgebend, die noch mit wählbaren AN besetzt werden kann."
Quelle: Basiskommentar mit Wahlordnung zum BetrVG - 14. Ausgabe (Seie 126)
Ein 2-köpfiger BR wäre nicht rechtskonform, da IMMER eine ungerade Zahl an BR-Mitgliedern vorhanden sein MUSS.
Somit würde euer BR nur aus 1 AN bestehen.