Re: Wahlvorschlagsliste 2010


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Abgeschickt von meinereiner am 16 Januar, 2010 um 18:52:30:

Antwort auf: Wahlvorschlagsliste 2010 von Pfomann am 16 Januar, 2010 um 17:33:05:

Hallo!

Die Liste wäre ungültig, wenn keine Änderung vorgenommen wird.
Das ergibt sich aus dem Grund, dass besagter Kollege aus der Wählerliste zu streichen ist.

Aus der Rechtssprechung:

„Heilbare“ und „unheilbare“ Mängel

Die Vorschlagslisten werden vom Wahlvorstand auf Richtigkeit überprüft (§ 7 WO). Bei Fehlern wird hier zwischen „unheilbaren Mängeln“ und „heilbaren Mängeln“ unterschieden.

Unheilbare Mängel sind beispielsweise:
• Nicht fristgerecht eingereichte Vorschlagsliste
• Keine Kandidatenreihenfolge erkennbar
• Min. ein Kandidat ist nicht wählbar
In diesen Fällen ist die Liste ungültig und der Listenvertreter muss aufgefordert werden, eine korrekte Liste einzureichen. Das Ganze muss in den Akten festgehalten werden. Sollte die Frist hierfür verstrichen sein, müssen die Wahlen ohne diese Vorschlagsliste durchgeführt werden.

Heilbare Mängel sind beispielsweise:
• Daten sind nicht lesbar eingetragen
• Kandidatenunterschriften fehlen
• Nicht alle Stützunterschriften sind von wahlberechtigten Arbeitnehmern
Diese können auch noch nach Fristende durch den Listenvertreter korrigiert werden.



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