Re: Kündigung von Ersatzmitgliedern!!!!! Dringend!!


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.betriebsrat-aktuell.de ]

Abgeschickt von Kleine Hexe am 06 Februar, 2004 um 08:22:02:

Antwort auf: Re: Kündigung von Ersatzmitgliedern!!!!! Dringend!! von Ernestine am 03 Februar, 2004 um 11:48:30:


: nimmt ein Ersatzmitglied an einer Sitzung Teil (in Vertretung eines verhinderten ordentlichen Mitglieds), genießt das Ersatzmitglied ein Jahr Kündigungsschutz (§15 KSchG). Nur eine außerordentliche Kündigung kann ausgesprochen werden, der BR muß angehört werden.
: Gruß Ernestine

Der BR muß auch bei einer fristlosen Kündigung zustimmen, tut er dies nicht so muß der AG die Zustimmung beim Arbeitsgericht ersetzten lassen.

Frage wäre natürlich "der erste ist verhindert" - warum war er verhindert? War die Verhinderung überhaupt gegeben und die Einladung des Ersatzmitgliedes zur BR-Sitzung gerechtfertigt? Vielleicht ein Schachzug des BR um auch einen Nachrücker zu schützen?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.betriebsrat-aktuell.de ]