Abgeschickt von ernestine am 12 Maerz, 2010 um 23:44:23
Antwort auf: Adressen, Mitarbeiter von Sönke Rohwer am 21 Februar, 2010 um 12:01:47:
: Hallo,
: darf die Personalabteilung uns die Übergabe der Adressen der Belegschaft aus Datenschutzgründen verweigern?
: Gruß
: Sönke
Darf sie selbstverständlich nicht - der BR ist slebstverständlich verpflichtet, den DAtenschutz einzuhalten und darf die Daten der MA nicht an Dritte weitergeben. Ich gehe davon aus, dass ihr die Adressen für die Wahl braucht. Wenn der AG die Adressen nicht rausgibt, ist das "Behinderung der BR-Wahl" und somit stafbar.
Gruß Ernestine