Abgeschickt von Weber am 11 Februar, 2004 um 10:51:39
Die Belegschaft eines in der Insolvenz befindenden Betriebes ist von 150 auf jetz noch 25 Mitarbeiter gesunken. Der Betriebsrat ist mit einer Belegschaft von den bereits erwähnten 150 Mitarbeitern im Mai 2002 gewählt worden. Nun sieht die Belegschaft ihre Interessen durch den bestehenden Betriebsrat nicht mehr vertreten.
1) Kann die Belegschaft hier Neuwahlen durchführen und was muß dazu unterommen werden?
2) Welche Rechte haben die dann auscheidenden Betriebsräte?