Abgeschickt von Ernestine am 25 Mai, 2010 um 23:47:54
Antwort auf: eigenes Büro? von Helene am 28 April, 2010 um 11:20:10:
: Hallo, hat denn ein einköpfiger Betriebsrat auch Anspruch auf ein eigenes Büro, wenn er sich in seiner sonstigen Arbeit ein Zimmer mit mehreren Personen teilt? Oder genügt es, wenn der Arbeitgeber einen abschließbaren Schrank (oder Tresor o.ä.) zur Verfügung stellt?
Hallo,
der BR muss einen Raum bekommen, in dem er mit Kollegen vertraulich reden kann und einen Arbeitsplatz für die BR-Arbeit, auf den andere MA keinen Zugriff haben. Alternative zu einem eigenen Büro ist z.B. ein Laptop, dass in jedem leeren Raum (z.B. Konferenzraum) benutzt werden kann.
Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die BR-Arbeit (und die Unterlagen) nicht einsehbar sind. Auch Telefonate können nicht vom Großraumbüro aus geführt werden (Alternative ist ein vom AG gestelltes Handy). Es ist auch im Interesse des AG, dass diese Bedingungen erfüllt werden,da er dem BR Unterlagen geben muss, die andere MA nicht sehen dürfen!
Gruß Ernestine