Abgeschickt von Vic am 29 November, 2010 um 11:24:01
Ich bin seit Mai aktives Mitglied des Betriebsrates. Ende des Jahres werde ich in den Mutterschutz und danach für min. 2 Jahre in Elternzeit gehen. Sehr wahrscheinlich werde ich nach der Elternzeit nicht mehr in den Betrieb zurückkehren, da wir umziehen werden. Ich würde gerne, solange wir noch nicht umgezogen sind, aktiv an der Betriebsratsarbeit teilnehmen- welchen Einfluß hat das auf die Stellung des Nachrückers? Falls ich nach dem Mutterschutz nicht in den Betrieb zurückgehe und kündige- wird der Nachrücker automatisch Vollmitglied? Ist meine Teilnahme überhaupt sinnvoll- bekommt man während des Mutterschutzes wirklich so viel mit, daß man noch Entscheidungen treffen kann?