Abgeschickt von Markus am 13 Februar, 2004 um 22:24:20
hallo,
ich habe von meinem arbeitgeber eine bescheinigung bekommen, auf der eine höhere tätigkeit bescheinigt wird, damit ich zu einer fortbildung zugelassen werde. ich habe keinen finanziellen vorteil davon. der betriebsrat hat es irgendwie herausbekommen und möchte nun für einen arbeitskollegen auf grund meiner bescheinigung eine gehaltserhöhung fordern, da er diesselbe arbeit erledigt. der betriebsrat argumentiert, dass mein arbeitskollege gleichberechtigt behandelt werden muss, allerdings diese gleiberechtigung bei ihm auch eine gehalterhöhung mit sich bringt (ich habe einen gmbh vertrag, mein arbeitskollege einen städtischen vertrag). ich habe dem betriebsrat verboten, meinen namen in der verhandlung mit der geschäftsführung zu nennen, da ich nichts dazu sagen möchte und mich daraus halten will. der betriebsrat missachtete dies und argumentierte mit meinem namen vor der geschäftsführung, so dass ich mit in die sache hineingezogen worden bin. es gab durch das verhalten des betriebsrates einen erheblichen vertrauensbruch zwischen mir und der geschäftsführung. hat sich der betriebsrat rechtlich fehlverhalten? gibt es ein gesetz dazu? was kann ich zu meiner verteidigung tun? kann ich den betriebsrat anmahnen?
bitte um rechtliche erläuterung.
vielen dank im voraus
gruss
markus