Abgeschickt von nico am 16 Februar, 2004 um 12:11:54
Antwort auf: Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich? von Andreas am 14 Januar, 2004 um 13:58:50:
Hi
um gotteswillen, mache keine Umfrage.
Vorallem darf der Arbeitgeber auf keinen Fall erfahren, daß du einen Betriebsrat gründen willst.
Denn erst wenn der Wahlausschuß bestellt ist, trifft der Kündigungs schutz in Kraft.
Da Du ja in der Gewrkschaft bist, bespreche alles erst genau mit ihnen, bevor du was unternimmst, oder irgendwie was sagst.
Alles anderes wäre "Selbstmord"
gruß
nico