Re: Abwahl unseres Betriebsrates !


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Abgeschickt von Ernestine am 01 Maerz, 2004 um 10:15:50

Antwort auf: Abwahl unseres Betriebsrates ! von Jörg Paszkowski am 21 Februar, 2004 um 20:50:05:

: Hallo ,
: hiermit möchte ich anfragen ob es möglich ist speziell den Betriebsratvorsitzenden abzuwählen .
: Als wir damals den Betriebsrat gewählt haben , konnte ja keiner ahnen das sich der Mensch beruflich für 4 Jahre absichern wollte , er hat seine Arbeitsleistung seit dem auf ein Minimum zurückgefahren , andere Arbeitnehmer müssen für Ihn mitarbeiten und statt der Firma zu helfen schadet er Dieser nun in Sachen fehlender Produktivität .
: Bitte geben Sie mir Tips , damit ein Anderer an seine Stelle treten kann , der Verhindert das noch weitere Entlassungen vermieden werden können .

: Vielen Dank für eine Info !

Hallo, der BR-Vorsitzende vertritt den BR im Rahmen der von ihm gefaßten Beschlüsse, d.h. er ist dabei nicht "ein Vertreter im Willen", sondern nur "ein Vertreter in der Erklärung".
Handelt der BR-Vorsitzenden, ohne dass ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, oder gibt er eine dem Beschluss des BR widersprechende Erklärung ab, sind folgende Konsequenzen möglich:
Absetzung, Ausschluss aus dem BR wegen grober Pflichtverletzung (§23), evtl. auch persönliche Haftung für entstandenen Schaden.
Gruß Ernestine



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