Abgeschickt von christian Best am 30 Mai, 2002 um 16:23:18
Antwort auf: Übernahme von Gesamt- und Konzernbetriebsratsfunktionen durch lokalen Betriebsrat von Ernst Junglen am 29 Mai, 2002 um 15:04:24:
Ja das ist rictig, ihr übernehmt nach dem BetrVG die Pflichten eines Gesamtbetriebsrates, wenn an selbständigen Nebenbetrieben des Unternehmens keine Interessenvertretung existiert, eine wesentlich Pflicht ist es, das ihr in diesen Nebenbetrieben Betriebsratswahlen einleitet dies geschieht nach § 16 Abs. 3 BetrVG. Gern können wir Ihnen telefonisch weitere Auskünfte geben unsere Telefonnummer 03445-757190, Ihr Ansprechpartner ist Herr Best.
MFG
Christian Best