Abgeschickt von Mirko am 08 April, 2004 um 10:24:21
Antwort auf: Wann muß der Betriebsrat aufgestockt werden? von Franz Völk am 08 April, 2004 um 08:46:37:
: Guten Tag
Hallo Franz,eine Beantwortung müsste dir das neue Betr.VG geben.§13/2.Das dürfte deine Frage beantworten.Hier der Link dafür:http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/Neues_BetrVG.pdf
Aloha, Mirko
: Als wir vor 2 Jahren unsere Betriebsratswahlen durchgeführt haben, waren wir 95 Beschäftigte (Wahlberechtigte).
: Und somit 5 Betriebsratsmitglieder.
: Nun nach 2 Jahren sind wir 150 Beschäftigte.
: Müßen wir nun unsere Betriebsratsmitgliederzahl auf 7 Aufstocken?
: Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung.
: Vielen Dank
: Franz Völk