Eigenmächtige Handlung des BR-Vorsitzenden


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Abgeschickt von speedy am 22 April, 2004 um 23:01:20:

Antwort auf: Re: Eigenmächtige Handlung des BR-Vorsitzenden von Kleine Hexe am 14 April, 2004 um 21:49:25:

hallo kleine hexe,

also zu unserem problem haben wir uns rechtlich beraten lassen, bei einem fachanwalt. der sagte uns die sache sei klar, antrag kann entsprechend beim arbeitsgericht gestellt werden. wir sollten aber voher natürlich eine sitzung mit beschluss darüber machen. heute hatten wir br-sitzung und siehe da, unser br-vorsitzender ist freiwillig zurückgetreten und auch freiwillig aus dem gesamten br. er hat also sein amt niedergelegt, und zwar schriftlich in einem eigens von ihm verfassten schreiben. ersatzmitglied ist auch schon informiert, und freut sich auf seine neue zusätzliche aufgabe. hoffentlich tritt jetzt ruhe ein. die ungültig abgeschlossenen br-vereinbarungen müssen nicht eingehalten werden, dagegen könnten wir oder jeder betroffene mitarbeiter selbst klagen. hierzu haben wir aber nochmals ein gespräch mit der gl. bin mal gespannt was dabei rauskommt .......

grüsse speedy




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