Re: Wütender Geschäftsführer


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Abgeschickt von Christian Best am 30 Mai, 2002 um 16:30:03

Antwort auf: Wütender Geschäftsführer von Ingo Schülke am 12 Maerz, 2002 um 20:38:21:

Persönliche Annmaßungen des Geschäftsführer muss sich der BR nicht gefallen lassen, Stichwort vertrauensvolle Zusammenarbeit, je nachdem in welchem Umfang der GF hier mit dem Betriebsrat umgeht sollte man erstens mit hinweis auf den § 2 BetrVG hinweisen und unter Umständen den Arbeitgeber die Unterlassung dieses Arbeitsstils gegenüber des BR untersagen, dazu hat man die Möglichkeit dies damit zu begründen das dies die Arbeit des BR behindert, das kann wenn ihr wollt bis zur Einstweiligen gerichtlichen Verfügung durch den BR geschehen, meist reicht es allerdings den Arbeitgeber auf seine rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem BetrVG und der gewählten Interessenvertretung hinzuweisen.

Weitere Info´s erhaltet Ihr unter 03445-757190.
MFG
Christian




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