Abgeschickt von Robert am 06 Juni, 2002 um 12:01:25
Hallo Kollegen,
sind Mitarbeiter in Elternzeit, sowie Mitarbeiter in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit als Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG zu werten ?
Ich bin über jede Hilfestellung zu diesem Thema dankbar.
Gruss Robert