Abgeschickt von Christian Best am 07 Juni, 2002 um 11:25:01
Antwort auf: Arbeitnehmerbegriff von Robert am 06 Juni, 2002 um 12:01:25:
Lieber Kollege Robert,
die Frage der Kollegeinnen in Elternzeit ist klar zu beantworten, diese Kollegen sind Arbeitnehmer/innen im Sinne des § 5 BetrVG mit allen Rechten (bsplw. Wahlrecht des AN bei BR-Wahlen).
Zur Frage der Altersteilzeitbeschäftigten AN ist die Beantwortung schwieriger, so sind die Kollegen/innen welche in der Arbeitsphase im Betrieb beschäftigt sind AN i.S. des § 5 BetrVG, nicht jedoch die Kollegen in der Freistellungsphase, so jedenfalls einschlägige Kommentierungen zu diesem Sachverhalt.
MFG
Christian Best