Abgeschickt von BR-Hilfe am 09 Juli, 2004 um 15:09:50:
Antwort auf: Fragen über Fragen? von Miko Bolle am 06 Juli, 2004 um 09:58:51:
Wie Hexe schon gesagt hat: Informiert Euch erst mal umfassend.
: Wir haben bei uns im Unternehmen ein Problem mit dem Betriebsrat!!
: 1. der Betriebsrat fährt grundseztlich immer zu zweit auf Sitzung?
Eine Betriebsratsitzung ist immer mit allen Betriebsräten. Alleine kann man keine Sitzung haben, oder?
: Wir sind Personell so wenig Leute das es sehr schwierig ist die Pläne zu machen..
Das ist ein Problem der GL, diese hat den BR für seine Tätigkeit von der Arbeit zu befreien.
: Der Betriebsrat mischt sich in Personelle Sachen ein !!!
Das muß er auch laut Gesetz!!!!!!!!!!!
: Beispiel:
: EIN Kollege aus einer Abteilung wird entlassen,er hatte ein Teilzeitstelle.
: die wurde aber schon 2 mal verlängert...der besagte Kollege wollt gerne ein Vollzeitstelle.War aber aus kostengründen nicht möglich... die Kündigungsfrist wurde eingehalten von 3 monaten.....
: dann sollte ein Praktikant der bei uns imMarkt mal war diese Stelle übernehmen....der Betriebsrat weigerte sich aber den Herrn einzustellen...
: meine : frage ist nu ist es nicht die Aufgabe eines Marktleiters und eines Abteilungsleiters Personell zu entscheiden und nicht die des Betriebsrates??
Nein! Der BR hat hier aus verschiedenen Gesichtpunkten heraus, die Situation einzuschätzen und dann sein Mitbestimmungsrecht wahrzunehmen. Laut Gesetz!!!!!!!!!
: 2. : Der BR hat behauptet er würde sich für die Arbeit die er macht keine Überstunden aufschreiben,wohl bemerkt er sagte das vor dem ganzen Markt wärend einer BrVersammlung?
: Im nachhinein kamm er heraus das es doch so war?
: ist das wiederum Rechtens?
Der BR ist für seine BR-Tätigkeit freizustellen, damit er diese wahrnehmen kann. Laut Gesetz!!!! Wenn dafür Überstunden zu leisten sind, müssen diese abgegolten werden.