Abgeschickt von Christian Best am 12 August, 2002 um 12:34:33
Antwort auf: Ablehnung einer Schulung durch den Betriebsrat von H.Schmitt am 06 August, 2002 um 09:09:35:
Der Betriebsrat als Organ hat einen rechtsanspruch auf Schulungen nach § 37/6 BetrVG, insofern existiert kein individueller Schulungsanspruch für jedes einzelne BR-Mitglied (vgl. BetrV-Kommentar Dübler zu § 37/6 BetrVG), allerdings ist eine Ungleichbehandlung innerhalb des Gremiums nicht sinnvoll und schwächt den BR als Ganzes, d.h. wenn Ihr neugewählte BR-Mitglieder seit und Eure Arbeit als Arbeitnehmervertreter gewissenhaft umsetzen wollt, könnt Ihr dies nur wenn Ihr entsprechnd geschult seit, insofern würde ich an Eurer Stelle die geplante Schulungsteilnahme von Euch nochmals auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stzen und dies dort (in Anwesenheit eines Vertreters der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft , vgl. hierzu § 31 BetrVG) stellen.
Soweit erst einmal, gern stehen wir Euch für weitere Fragen per Telefon unter 03445-75719-0 zur Verfügung.
MFG
Christian Best