Abgeschickt von Jochen am 09 August, 2004 um 12:43:22
Hallo Zusammen,
Unsere Geschäftsführung beabsichtigt für einzelne Mitarbeiter "Funktionsbeschreibungen" zu erstellen. In diesen Funktionsbeschreibungen sollen die Aufgabenbereiche und Die Arbeitstätigkeiten geregelt werden. Es sind keinerlei Hinweise auf Eingruppierung, Folgen bei Pflichtverletzungen usw. enthalten.
Ist eine derartige Funktionsbeschreibung Mitbestimmungspflichtig oder nicht.
Danke für Info
Jochen