Abgeschickt von Ernestine am 13 August, 2004 um 08:53:22
Antwort auf: Re: Abstimmungsverhältnis von Thorsten am 13 August, 2004 um 06:20:06:
: : : Hallo zusammen,
: : : seit 4 Wochen ist unser neuer BR im Amt. Es wurde ein neuer Schriftführer ebenso gewählt, wie 1. und 2. Vorsitzender.
: : : Derzeitiger Urlaubsvertretung im Schriftführeramt bin ich.
: : : Meine Frage wäre: Darf das Abstimmungsverhältnis im Protokoll drinnen stehen oder muss das herausgenommen werden? Es geht mir vorwiegend um das öffentliche Protokoll welches an das "schwarze Brett" kommt! Denn einige "hinterfurzige" BR Mitglieder (3) sinder Meinung, dass dies nichts darin zu suchen hätte und das auch im Gesetz verankert wäre! Wir/ich bin mir da nicht so sicher....
: : : Wäre über jeden Hinweis/Rat dankbar
: : : Beste Grüße
: : : Thorsten
: : Hallo Thorsten, Protokolle des BR sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, Abstimmungsverhältnisse erst recht nicht. Ans "Schwarze Brett" gehören die Ergebnisse der Abstimmungen, wenn die Kollegen informiert werden müssen, wobei es Themen gibt, die den BR nicht verlassen dürfen (Betriebsinterna - Geheimhaltungspflicht). Haltet euch ans Betr.VG, da ist das ganz klar geregelt. Guter Rat von mir: tretet als BR gegenüber den Kollegen und der GF geschlossen auf!
: Hallo Ernestine,
: ich habe im Betr. VG nachgeschaut und nichts gefunden, wo dies geregelt ist! Aber dvon abgesehen; bei uns gibt es zwei Protokolle. Eins, wie Du schon richtig bemerkt hast, für den internen Gebrauch, sprich BR und eins als Information fürs "schwarze Brett". Das wird ganz gut den Leuten angenommen. Wir wissen auch, dass Geheimhaltungspflicht besteht. Interna und Personaldiskussion hat nichts verloren! Die Belegschaft weiß, dass wir uns im Gremium nicht einig sind! Und wir sind um Objektivität bemüht. Aber das ist manchmal nicht so einfach.... Wer tragen auch keine Hetzerparolen raus, wie die andere Seite des Gremiums! Und spricht man sie konkret an, dann ist dass alles gar nicht so wie wir das empfinden... Der Karren ist ziemlich fest gefahren, obwohl es sich schon gebessert hat! Bei uns sind schon die BR Mitglieder, ich meine die 3, zu lange im BR! Da ist der eine und andere verstaubt im Geiste....
Hallo Thorsten,
auch wenn die MA wissen, dass es zwei Fraktionen im BR gibt, würde ich Abstimmungsverhältnisse nicht öffentlich machen. Bei vielen Themen, zu denen es keinen einstimmigen Beschluss gibt, kann zugeordnet werden, wer wie abgestimmt hat - das kann der AG, aber auch die MA gegen die betreffenden Kollegen verwenden. Streitet intern und holt euch, wenn es gar nicht geht, einen mediator von außen - aber bezieht in diese Auseinandersetzungen nicht die Belegschaft mit ein! Gruß Ernestine