Re: Aussenstehende für Protokoll


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Abgeschickt von Christian Best am 23 August, 2002 um 20:39:50

Antwort auf: Aussenstehende für Protokoll von W.Hartlaub am 23 August, 2002 um 15:58:16:

Nein, die Hinzuziehung einer aussenstehenden Person in die Betriebsratssitzung (hier als Schriftführer) ist nicht möglich, Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz, hierzu steht im §§ 30 Betriebsratssitzungen sinngemäß Betriebsratssitzungen sind generell nichtöffentlich. Sollte Euer BR dennoch einen aussenstehenden in die Betriebsratssitzung als Schriftführer einladen bzw. dieser anwesend sein, führt dies letztlich dazu das alle Beschlüsse die der Betriebsrat in dieser Sitzung geschlossen hat nicht ordnungsmäß zustande gekommen sind (Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung) und damit nicht zustande gekommen sind. Die Auswirkungen dadurch kann man sich ausmalen bsplw. bei einer Beschlussfassung zur Teilnhame an Schulungen nach 37/6 BetrVG ergibt sich darau, dass u.U. das einzelne BR-Mitglied, welches an der Schulung teilgenommen hat, die Schulung aus eigener Tasche bezahlen muss (da keine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgte).

Weitere Informationen hierzu findest Du in unserer Rechtsdatenbank im Internet unter www.betriebsrat-aktuell.de/rechtsprechung.htm zum § 30 BetrVG.

Ich hoffe Dir erst einmal weitergeholfen zu haben
und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Christian Best




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