falsch gehandelt? Was nun?


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Abgeschickt von Heidi am 27 September, 2002 um 07:47:41

Hallo Zusammen,

ich wurde von einem Kollegen Privat angerufen, dieser beschwerte sich über seinen Vorgesetzten und wollte nun über unseren Betriebsrat (zu dem ich auch gehöre) Beschwerde einlegen. Die Gründe für die Beschwerde ließ er mir schriftlich zukommen. Nachdem ich nochmals nachgefragt habe ob der Betriebsrat nun wirklich dieser Beschwerde nachgehen sollte und der Kollege dieses bejahte meldete ich dies ordnungsgemäß dem Betriebsratvorsitzenden.

Nun begann ich wahrscheinlich den eigentlichen Fehler: da der Kollege mir eine Zeugin benannte die ein Telefonat zwischen dem Vorgesetzten und Kollegen mithörte, führte ich mit dieser besagten Kollegin ein Gespräch wobei ich Ihr während des Gespräches versicherte dass die Information vertraulich behandelt wird und das Gesprochene auch nicht nach Außen gelangen wird (welches auch der Fall meinerseits war). Die Absicht des Gespräches war nur eventuelle Klärungsmöglichkeiten der Vorfälle zu sammeln und besser zu verstehen.

In einer BR-Sitzung wurde nun einstimmig der Beschluss gefasst, daß die Notwendigkeit besteht der Beschwerde nachzugehen und mit den betroffenen Personen und Vorgesetzten zu sprechen.

Da nun mein Kollege wieder die Beschwerde zurück nahm kam es auch zu keinem klärenden Gespräch.

Nun liegt eine Beschwerde gegen mich vor, da ich mich mit der Kollegin über das Thema unterhalten habe und versucht hätte zu hetzen. Die bekomme ich jetzt in meinem Arbeitsumfeld zu spüren.

Was für Auswirkungen kann das mit sich bringen ? Muß ich mit einer Abmahnung oder noch schlimmeren rechnen.

Vielen Dank für Antworten und Ratschläge.

Heidi



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