Abgeschickt von Heidi am 27 September, 2002 um 08:18:21
Hallo Zusammen,
ich wurde von einem Kollegen Privat angerufen, dieser beschwerte sich über seinen Vorgesetzten und wollte nun über unseren Betriebsrat (zu dem ich auch gehöre) Beschwerde einlegen. Die Gründe für die Beschwerde ließ er mir schriftlich zukommen. Nachdem ich nochmals nachgefragt habe ob der Betriebsrat nun wirklich dieser Beschwerde nachgehen sollte und der Kollege dieses bejahte meldete ich dies ordnungsgemäß dem Betriebsratvorsitzenden.
Nun begann ich wahrscheinlich den eigentlichen Fehler: da der Kollege mir eine Zeugin benannte die ein Telefonat zwischen dem Vorgesetzten und Kollegen mithörte, führte ich mit dieser besagten Kollegin ein freiwilliges Gespräch, worin ich Ihr während des Gespräches versicherte,dass die Information vertraulich behandelt wird und das Gesprochene auch nicht nach Außen gelangen wird (welches auch der Fall meinerseits war, selbst die anderen BR-Mitglieder erfuhren nichts von dem Inhalt des Gespräches). Die Absicht des Gespräches meinerseits war nur eventuelle Klärungsmöglichkeiten zu sammeln.
In einer BR-Sitzung wurde nun einstimmig der Beschluss gefasst, daß die Notwendigkeit besteht der Beschwerde nachzugehen und mit den betroffenen Personen und Vorgesetzten zu sprechen.
Da nun mein Kollege wieder die Beschwerde zurück nahm kam es auch zu keinem klärenden Gespräch.
Nun liegt eine Beschwerde von dem betroffenen Vorgesetzten
gegen mich vor, da ich mich mit der Kollegin über das Thema unterhalten habe und versucht hätte zu hetzen. Ich bekomme dies nun
in meinem Arbeitsumfeld zu spüren.
Was für Nachteile können nun für mich entstehen, habe ich mit einer Abmahnung oder schlimmeren zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antworten und Ratschlage.
Mfg.
Heidi