Abgeschickt von Ernestine am 23 September, 2004 um 13:28:54
Antwort auf: Betriebsratszugehörigkeit von Stefan Kalken am 22 September, 2004 um 18:24:09:
: Hallo liebe Kollegen(innen),
: in unserem Betrieb kam die Frage auf ob ein BR in einjähriger Mutterschaft überhaupt noch BR sein kann. De facto besteht die einzige Heimarbeit von meiner Kollegin daraus, an unseren Sitzungen teilzunehmen. Ich bin noch nicht so lange dabei und gelinde gesagt überfragt. Kennt sich da einer von euch mit aus?
Hallo, sobald die Kollegin im Mutterschaftsurlaub ist, rückt ein Ersatzmitglied nach. Ist der Mutterschaftsurlaub zu Ende und die BR-Periode noch nicht vorüber, nimmt die Kollegin ihren Platz wieder ein (wenn sie das möchte). Im Mutterschutz ruht das Beschäftigungsverhältnis, also kann sie auch nicht zur Beschlussfassung herangezogen werden.