Abgeschickt von Johannes Mümken am 30 September, 2004 um 11:33:23
Antwort auf: genehmigung des protokolls von bek am 30 Juni, 2004 um 02:57:09:
: Hallo!
: Darf ein BR-Mitglied über die Genehmigung des Protokolls einer Sitzung abstimmen, an der er nicht teilgenommen hat.
: MfG
: TB
Woher kommt bloß der weiteverbreitete Irrglaube, ein Protokoll müsse "genehmigt" werden?
Wenn ein Mitglied des BR der Meinung ist, etwas wäre nicht korrekt wiedergegeben, kann es eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die der Niederschrift beigefügt werden muss und Bestandteil der Niederschrift wird.
Wenn das (berechtigt) zu oft passiert, empfiehlt es sich, den Schriftführer zu einer entsprechenden Schulung zu entsenden.
mfg, Johannes