Abgeschickt von Christian best am 13 Oktober, 2002 um 18:10:38
Antwort auf: falsch gehandelt? Was nun?? von Heidi am 27 September, 2002 um 08:18:21:
Nein!
Eine Abmahnung für Dein Handeln ist nicht möglich, vielmehr hast Du Dich als Betriebsrätin vollkommen korrekt verhalten, die Beschwerde des Vorgesetzten ist durch den Betriebsrat abzulehnen, mit der Begründung, dass Du in Deiner Funktion als Betriebsratsmitglied mit der Kollegin gesprochen hast.
Das Du allerdings unter Umständen in den nächsten Wochen mit Mobbing-ähnlichen Auseinandersetzungen seitens des Vorgesetzten rechnen musst scheint wahrscheinlich, in diesem Fall solltest Du Dir jede entsprechende Handlung von Kollegen oder dem Vorgesetzten Dir gegenüber mit Tag, Uhrzeit, Name und Gegenstand der Handlung notieren.
Sollten entsprechende Mobbing-Handlungen über 2 Wochen andauern, sollte der BR beschließen, den Arbeitgber im nächsten Monatsgespräch über den sachverhalt umfassend zu informieren und dem Arbeitgeber aufgeben mit dem Vorgesetzten zu sprechen und diesen Aufzufordern seine handlung zu unterlassen, da andernfalls sich der Betriebsrat genötigt sieht, die versetzung des Vorgesetzten wegen betriebsstörenden Verhaltens zu beantragen und zum anderen der Vorgesetzte gegen Betriebsverfassungsorgane unlauter vorgeht.
Soweit erst einmal grundsätzlich.
Gern helfen wir Dir oder Deinem Betriebsrat weiter.
Du erreichst uns unter 03445-75719-0.
MfG
Christian Best
: Vielen Dank für Ihre Antworten und Ratschlage.
: Mfg.
: Heidi