Abgeschickt von Johannes Mümken am 09 Oktober, 2004 um 19:20:25
Antwort auf: Was machen bei zu wenig BR-Mitgleidern von HolgiS am 08 Oktober, 2004 um 09:46:15:
: Hallo,
: folgende Situation:
: Unternehmen mit 300 MA und 9 BR-Mitgliedern. Einer ist schon ausgeschieden, dafür ein Ersatz nachgerückt.
: Jetzt haben zwei weitere BR-Mitglieder gekündigt, es gibt aber nur noch ein Ersatzmitglied.
: Dazu habe ich folgende Fragen.
: 1. Bedeutet das automatisch Neuwahlen oder kann der Rest, bestehend jetzt nur noch aus 8 Mitgliedern, das letzte Jahr die Geschäfte weiterführen?
: 2. Wenn sich jetzt bei einer eventuell notwendigen Neuwahl nicht genügend Wahlkandidaten aufstellen lassen, wie wird der neue BR dann zusammengesetzt.
: Anworten bitte nach Möglichkeit mit Quellangaben, damit ich das ganze mal nachlesen kann.
: Vielen Dank
: HolgiS
Hallo HolgiS,
ihr müsst auf jeden Fall eine Neuwahl durchführen (§13 Abs.2 Punkt2 BetrVG).
Gemäß §16 BetrVG müsst Ihr einen Wahlvorstand bestellen, der nach §18 BetrVG unverzüglich die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat.
Bis zur Konstituierung des neuen Betriebsrats nehmt Ihr gemäß §22 BetrVG die Mitbestimmungsrechte wahr, auch wenn Ihr nicht mehr die erforderliche Anzahl von Mitgliedern habt.
Es entsteht keine Betriebsratslose Zeit!
Schickt Eure Wahlvorstandsmitglieder auf jeden Fall auf eine Schulung!!!! (Ansprechpartner Gewerkschaft)
Eine BR-Wahl ist eine komplizierte Angelegenheit bei der man viel falsch machen kann. Setzt Euch am besten auch hier mit eurer Gewerkschaft zusammen, die Kollegen geben Euch gerne kompetente Hilfe.
Auch bei der Ansprache geeigneter Kandidaten solltet Ihr Euch von Eurem Gewerkschaftssekretär beraten lassen, die Kollegen sind in der Regel hervorragend geschult in solchen Sachen.
Ein Tipp hierzu: es haben in der Vergangenheit sicherlich eine Menge Kollegen "rumgemeckert".
Sagt denen, dass sie jetzt die Chance haben, zu zeigen "wie man es richtig macht".
Viel Erfolg,
Johannes