Abgeschickt von Jannello am 18 Oktober, 2004 um 11:57:20
Für ein paar Kollegen endet EVENTUELL der Vertrag am 31.10.2004.
Da eine Verlängerung bis heute noch nicht feststeht, gab es von der GF einen Vorschlag, den Resturlaub und die Überstunden nicht abzufeiern, sondern sich auszahlen zu lassen. Rechnet das Arbeitsamt diese Auszahlung als Sperrzeit an? Gibt es noch andere Aspekte zu berücksichtigen?