Re: Ausführliche Informationen Misstrauensvotum


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Abgeschickt von SuLu am 19 Oktober, 2004 um 14:06:16

Antwort auf: Re: Ausführliche Informationen Misstrauensvotum von Ernestine am 19 Oktober, 2004 um 10:19:56:

: : Hallo Leute,

: : bei uns gibt es ein Problem.Wir haben vor ca. 10 Wochen BR-Wahlen gehabt (Listenwahl 2 Listen). Da sich unsere Fa. vor ca. 2 Jahren neu gebildet hat, sind somit bei der Wahl auch 2 Oppositionen (konk. Gewerkschaften) entstanden und die Wahl wurde dreckig politisch durchgezogen. Immerhin konnte die neue Opposition 1/3 der Kandidaten in den BR unterbringen. Die anderen 2/3 sind aus den Reihen des alten BR. Nun das Problem, dass der BR nicht als Fraktion geschlossen für die AN arbeitet sondern das die Große Opposition der Kleinen absichtlich durch die Stimmenmehrheit sämtliche Vorschläge, Besserungen, Verhandlungen madig macht und sämtliche Entscheidungen auch gegen AN getroffen werden nur um den Neuen eines auszuwischen. BR-Sitzugen werden abgesagt, aber die Kleine wird nicht informiert (mehrfach vorgekommen). Die anstehenden BR-Seminare werden nur für 2/3 bei entsprechenden Stellen einberufen (sollte nicht der gesamte Betriebsrat zu einem Wissensstand gelangen???). Bisher sind auch noch keine Informationen zu den AN über Ergebnisse, Verhandlungen etc. gelangt oder auch eine Betriebsversammlung einberufen worden. Aufgrund der (/Nicht-) Arbeit des BR werden bei uns Stimmen der AN laut wo den der BR sei und wollen ein Misstrauensvotum bewirken. Wie geht dies vonstatten und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Da ich davon ausgehe, dass von unserem BR auch diese Seiten gelesen werden bitte ich um Verständnis hier unter einem Pseudonym aufzutreten.

: Hallo,
: der/die BR-Vorstizende ist für die ornungsgemäße, rechtzeitige Einberufung der Sitzungen unter Mitteilung der Tagesordnung verantwortlich (§29 BetrVG). Beschlüsse sind nur gültig, wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sind (Ersatzmitglieder sind zugelassen) - § 33 BetrVG. Ihr könnt prüfen, ob der BR seinen gesetzlichen Verpflichtungen auch wirklich nachkommt - §80,87 BetrVG.
: In einer Amtszeit hat das BR-Mitglied Anspruch auf 3 Wo Schulungszeit, bei neuen Mitgliedern auf 4 Wo - BetrVg 37/7. Teilnahme an Schulungen werden in der BR-Sitzung beschlossen - auf Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot hinweisen.
: Sollte der Machtkampf im BR eskalieren, lasst euch vom Rechtanwalt eurer Gewerkschaft beraten!
: Gruß Ernestine

Hallo Ernestine,

vielen Dank für Deine schnelle Hilfe. Ich werde mich ein wenig einlesen und dann erforderliche Schritte einleiten.


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