§ 37 Abs. 3 BetrVG


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Abgeschickt von Uwe Thamm am 04 November, 2002 um 12:52:29

Hallo,

nach den Änderungen im BetrVG im letzen Jahr gibt es auch für Schulungsveranstalltungen einen Freitzeitausgleich, wenn diese betriebsbedingt in der Freizeit stattfinden. Da wir im 7-tägigen Schichtdienst tätig sind und unsere freien Tage demzufolge meist in der Woche sind, behauptet unserer Arbeitgeber, an diesen Tagen liegen keine betriebsbedingten Gründe für eine Betriebsratstätigkeit vor und gewärt somit auch keinen Freizeitausgleich.
Was haltet ihr von dieser Argumentation?

Uwe


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