Abgeschickt von Johannes Mümken am 11 November, 2004 um 14:56:14
Antwort auf: Versetzung BR-Mitgl.- Einigung!!!! von Katja am 11 November, 2004 um 12:51:42:
: Hallo, wollte ja alle die sich für diesen Sachverhalt interessieren auf dem lfd. halten!
: Meine Firma hat sich nun auch einen Anwalt genommen, wie schön, der hat wohl mal Klartext geredet und einen Vergleich vorgeschlagen:
: Ich kann wieder in die alte Zweigniederlassung! Dafür muss jemand anders versetzt werden, ich böse "Kollegen-Sau" pfuii Aber bin ja für die Personalplanung da nicht zuständig!
: Aber naja... also, geht doch! Dass man immer erst mit Anwalt kommen muss..... :-)
: Jetzt feilschen wir noch ein bisschen mit den Arbeitszeiten und dann kann es bald los gehen!
Hallo Katja,
man sieht mal wieder in aller Deutlichkeit, dass Arbeitgeber oftmals noch im frühen 19.Jahrhundert leben und von Arbeitsrecht keinen Schimmer haben.
Der Umgang mit Mitarbeitern nach "Gutsherrenart" funktioniert heute nicht mehr.
Auch unser Rechtsanwalt sagt oft, dass er immer wieder die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, wenn er mal Arbeitgeber vertritt.
Ich freu mich für Dich!
Jetzt versucht Dein Arbeitgeber möglicherweise, Dich bei den Arbeitszeiten über den Tisch zu ziehen.
Orginäre Mitbestimmung nach §87!!!
(Dein Chef soll sich mal von seinem Anwalt den Begriff "Einigungsstelle" erklären lassen, wirst sehen wie schnell er dann ganz umgänglich wird.)
Weiter so!
mfg Johannes