Abgeschickt von Carlos am 04 November, 2002 um 19:07:28:
Unser Betriebsrat hat uns (87 Beschäftigte) zu einer Betriebsversammlung eingeladen, die in einem Konferenzraum stattfinden soll.
Weil die Geschäftsleitung Kosten sparen will sollen Reisekosten eingespart werden und es steht uns deshalb eine Videokonferenzsystem für die Betriebsversammlung zur Verfügung.
Wir finden das ist ziemlich unpassend, weil vor und nach der Versammlung keine Gespräche mit den Kollegen aus anderen Niederlassungen möglich sind. Eine Hauptveranstaltung ist am Ort der Betriebsversammlung nur ein Mal im Jahr möglich. Teilbetriebsversammlungen sind sonst die Regel.
Ist den diese Form von Betriebsversammlungen gesetzlich unangreifbar, wie unsere BR sagt?