Abwahl des kompelten BR


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Abgeschickt von Elke am 15 November, 2002 um 15:47:55

Hallo,
wenn ein Kompelter BR massiv gegen die intressen der Mitarbeiter verstößst ( mehrer BV unterzeichnet) und auch sonst sich nur noch für seinen eigenden belange einsetzt, besteht da die möglichkeit diesen abzuwählen bzw.den BR aufzulösen bei gleichzeitiger Neuwahl.
Wie würde das ablaufen und an wenn müste man sich wenden.

gruss
Elke


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