Abgeschickt von Christian Best am 18 November, 2002 um 11:29:08
Antwort auf: Kündigung/Änderung vorhandener BO durch BR? von Betriebsrat MH am 22 Oktober, 2002 um 08:09:57:
Grundsatz:
Entscheiden ist der § 87 I BetrVG - Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des BR (u.U. mit Einigungsstelle).
Details entscheidend:
In einer BO gibt es im Regelfall eine Vielzahl von Regelungen die dem MB-Recht des BR nach § 87 I BetrVG unterliegen, aber auch gesetzliche Mindestvorschriften (ArbZG, ArbSchG, Gefahrstoff- und Arbeitsstättenverordnung etc.) in dem also gesetzliche Vorschriften benannt sind die der Arbeitgeber einhalten muss, da er sich sonst u.U. strafbar macht so besteht über den Bereich der MB-Rechte des BR aus § 87 I BetrVG nach § 80 I und II BetrVG ein Überwachungsrecht (Informationsrecht des BR und Informationspflicht des Arbeitgebers) des BR, ebenfalls zwingend sind die Vorschriften des § 89 BetrVG (MB-Recht des BR plus Einigungsstelle).
Insofern besteht die Möglichkeit eine Betriebsordnung aus Sicht der BR-Interessen und der Belegschaftsinteressen zu verändern, ambesten über eine Betriebsvereinbarung.
HILFE:
Unsere Berater stehen Dir dazu per E-Mail und Telefon unter info@betriebsrat-aktuell.de oder 03445-75719-0 gern zur Verfügung.
(Siehe auch unserer Rechtsdatenbank zum § 87 BetrVG im Internet unter www.betriebsrat-aktuell.de/rechtsprechung_5.htm)
MFG
Christian