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Das Schwarze Brett

"Betriebsräte helfen Betriebräten"

 

Sie haben Fragen an Betriebsratskollegen/innen? Sie möchten sich vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit anderen Kollegen/innen über deren verständigen?

 

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Name: titanic

Datum: Samstag, 29 April, 2006 um 21:19:54
Kommentar:
wer kann uns helfen?? bei uns stehenbr-wahlen an,aber es geht nicht mit korrekten dingen zu!!! wahlvorschläge werden unter div. flyers gesteckt,keine wahlversammlung indem ein wahlvorstand gewählt wird(jetziger br hat sich und 2wahlberechtigte aufgestellt).unser stellvertr.betriebsrat wußte von dem allem nichts. aufstellung des wahlvorschlagliste wurde bewußt unter einen flyer gesteckt(gibt zeugen dafür),damit keine unterschrift von der aufgestellten wahlberechtigten erfolgt. dann werden einfach handschriftlich einfach wahlvorstände ermittelt, das datum bewußt zurück gesetzt. nur das unser jetziger br. an seine stimmen kommt. ist da eine br-wahl? wenn das demokratie bedeutet dann weiß ich auch nicht weiter. wer kann mir/uns so schnell wie möglich helfen.unsere br-wahlen finden am 05.05.06 statt. haben wir zeit um einspruch bzw. misstrauen aus zu sprechen.

Name: Echoes
Email: br-adv@web.de

Datum: Samstag, 29 April, 2006 um 11:22:56
Kommentar:
Hallo BR Kollegen, verfügt schon jemand über Erfahrung oder Unterlagen/Vorlagen einer BV: MAE Kräfte (Ein Euro Jobs), für Info's wäre ich dankbar.

Name: George

Datum: Freitag, 17 März, 2006 um 08:32:00
Kommentar:
Hallo, wie bei vielen anderen sind auch die BR-Wahlen im vollen Gange. Eine Frage an die Experten: Dürfen Kandidaten sich von der Arbeit freistellen um Stützunterschriften zu sammeln. Bitte um Eure Info und wenn ja , bitte Rechtsbezug mit bekannt geben. Ich Danke Euch. Viel Erfolg bei eurem Wahlkampf. Herzliche Grüße Georg

Name: Rainman
Email: RAINMANREFFEL@web.de

Datum: Mittwoch, 13 Juli, 2005 um 17:48:39
Kommentar:
Wer kann mir hierauf eine Antwort gebe? Wenn der Betriebsrat einen Wahlvorschlag zur Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat macht, heißt das automatisch, daß jedes Mitglied im BR keinen anderen Kandidaten einen Stützunterschrift geben darf?

Name: Rainman
Email: RAINMANREFFEL@web.de

Datum: Mittwoch, 13 Juli, 2005 um 17:38:48
Kommentar:
Hallo Kollegen! Wenn der BR-Vorsitzende eine außerordentliche Sitzung einberuft und einen Tag vor der Sitzung die Mitglieder telefonisch davon in Kenntnis setzt und am Telefon den Grund dafür bekannt gibt, darf der Vorsitzende die Tagesordnung erweitern und bei einer außerordentlichen Sitzung Themen behandeln, die keinen dringenden Handlungsbedarf erfordern? Oder darf er ausdrücklich nur das Thema besprechen, welches er am Telefon genannt hat?

Name: Burghard
Email: B.Hansen-Lamstedt@t-online .de

Datum: Freitag, 17 Juni, 2005 um 12:34:21
Kommentar:
Moin zusammen hier meine Frage! Bestellung von Sicherheitsbeauftragten durch den Arbeitgeber, kann der BR darüber mitbestimmen welchen Sicherheitsbeauftragten er bestellt? also der Arbeitgeber will Maier haben der BR sagt nein

Name: Karl
Email: karlhinterhuber@gmx.de

Datum: Donnerstag, 5 Mai, 2005 um 20:04:31
Kommentar:
Hallo zusammen! Ich werde am 26.05.05 (Fronleichnam) auf einem BR-Seminar sein. Auf die Frage ob ich die Arbeitszeit + Feiertagszuschläge dann vom Arbeitgeber bezahlt bekomme, hat mein BR-Vorsitzender nur geantwortet das das mein persönliches Pech ist wenn das Seminar über einen Feiertag geht. Ich bin der Meinung das mir die Zeit zusteht. Wer kennt sich da aus und kann mir Infos geben oder eine Gesetzestextstelle nennen, wo das geregelt ist? Danke für Eure Info ...

Name: Tedy SUDJANA
Email: T.Sudjana@alcatel.de

Datum: Freitag, 8 April, 2005 um 09:56:48
Kommentar:
Hallo Kollegen, wie lange (wieviel Monate) werden am Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres für 56/57-jährige ALU I gezahlt? Wie lange ist die Sperrfrist, im Falle der Annahme des Aufhebungsvertrages? MfG., TS.

Name: heinz

Datum: Donnerstag, 17 März, 2005 um 17:57:11
Kommentar:
wenn ich als br-vorsitzender, in folge der ausübung eben jenes amtes,(auch noch ausgerechnet von einem ehemaligen br), in beleidigendster form(Gewaltandrohung)vor zeugen herabgewürdigt werde, wie sollte ich vorgehen?

Name: CB

Datum: Dienstag, 15 März, 2005 um 14:43:29
Kommentar:
Hallo, wir sind uns nicht einig darüber, ob Dienstreisen schriftlich genehmigt werden müssen (zum Schutz der MA). Meiner Meinung nach ist das notwendig, allein aus versicherungstechnischen Gründen (wenn etwas passiert, muss doch nachgewiesen werden, dass der Mitarbeiter die Dienstreise antreten durfte). Ich denke Ausnahmen sind Stellen, wo im Arbeitsvertrag schon steht, das Reisen eine Hauptaufgabe ist (Service-Mitabeiter, Vertriebler etc.). Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich ist und wo ich entsprechendes finde? ...dachte, das im Betriebsverfassunggesetz etwas steht, konnte dort aber nicht`s finden

Name: hartmut

Datum: Donnerstag, 4 November, 2004 um 17:20:15
Kommentar:
Wir sind ein kleiner Betrieb und sollen jetzt unsere (Frühstüchs-Mittagspausenzeit)Sonnabens rausarbeiten. Darf man das so von uns verlangen

Name: Heinz-Bert Weimbs
Email: betriebsrat@schoellerwerk.de

Datum: Freitag, 16 Juli, 2004 um 10:04:02
Kommentar:
Hallo Kollegen, bei uns soll eine Mobile Betriebsdatenerfssung mittels Scanner eingeührt werden. Dabei werden natürlich auch personenbezogene Daten erfasst. Wir suchen nach einer Betriebsvereinbarung und würden uns über Hilfe sehr freuen.

Name: Andreas Gischel
Email: gischel@web.de

Datum: Samstag, 29 Mai, 2004 um 00:36:46
Kommentar:
Hallo, im Dezember letzten Jahres haben wir, die Beschäftigten der deutschen Niederlassung eines englischen Unternehmens in der IT-Branche (16 Wahlberechtigte), auf abenteuerliche Weise unseren Betriebsrat gewählt, um gegen die Misstände im Unternehmen vorgehen zu können. Als Reaktion auf den Aushang zur 1. Wahlversammlung hat die Geschäftsführung in Unkenntnis der Rechtslage den Spitzenkandidaten noch am gleichen Tag unter Angabe fadenscheiniger Gründe fristgerecht gekündigt. Dieser hat dennoch mit anwaltschaftlicher Hilfe dafür gesorgt, dass er kandidieren konnte da er ja noch mitarbeiter des Unternehmens war. In der Zeit bis zur Wahl hat die Geschäftsführung nichts unversucht gelassen die Mitarbeiter unter Druck zu setzen, um zu verhindern das unser Kandidat gewählt wird, was ihr jedoch nicht gelang. Unser Kandidat wurde mit 11 von 15 Stimmen gewählt, ich selbst war seinerzeit Wahlvorstandsvorsitzender. Die Geschäftsführung hatte daraufhin die Einsicht, dass sie im Kündigungsschutzverfahren nicht so gut da stehen würde, und man hat die Kündigung großherzig zurückgezogen. Strategiewechsel: Der "inkompetente, unzuverlässige und vertrauensunwürdige" Mitarbeiter der noch vor wenigen Wochen untragbar war und gekündigt werden musste, mutierte plötzlich zum "bestgeeignetesten Kandidaten" für eine frei werdende Führungsposition. Nach einer anfänglichen schauspielerischen Glanzleistung lies dieser sich auch nicht allzu lange bitten, und willigte ein. Seitdem hat sich der Traum vom Betriebsrat ausgeträumt. Nichts ist bisher geschehen, noch nicht mal eine Betriebsversammlung. Wir fühlen uns aufs übelste betrogen, und fragen uns: Wie werden wir den Verräter wieder los? Vielen Dank im Voraus!

Name: Robert S.
Email: RS6000@gmx.de

Datum: Dienstag, 27 April, 2004 um 15:08:11
Kommentar:
Hallo Betriebsräte, vor ca 2 Jahren habe ich nach meiner Zivizeit 2 Wochen extra für meinen Arbeitgeber gearbeitet. Jetzt will er auf einmal, dass ich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen soll in Höhe von 150€, dabei habe ich nur 2 Wochen gearbeitet und 700€ verdient. Ist das rechtens??? Vielen Dank, Gruß Robert

Name: Manfred Dewes
Email: br-suedwest@fahrwegdienste.de

Datum: Donnerstag, 22 April, 2004 um 14:31:29
Kommentar:
bitte um information, über den abschluss einer bv-beginn und ende der arbeitszeit bei einsatzwechseltätigkeit

Name: Fritz Heckmann
Email: f.heckmann@bk-giulini.de

Datum: Mittwoch, 14 April, 2004 um 13:07:53
Kommentar:
Ich möchte fragen, ob es schon gelebte Betriebsvereinbarungen über die Themen Windows 2000, ADS, Exchange und optische E-Mail-Ablage gibt und wenn ja, wo man die bekommen kann ? mfg Fritz Heckmann

Name: Volker Müller
Email: volker.mueller@gds-gmbh.com

Datum: Dienstag, 16 März, 2004 um 13:58:17
Kommentar:
Guten Tag, Kollegen. Seit kurzem gibt es in unserem Betrieb kein Beprechungszimmer mehr. So auch kein Zimmer mehr für unsere BR-Sitzungen, nur noch einen Schrank für unsere Unterlagen. Unser Arbeitgeber hat uns aber erlaubt in ein benachbartes Cafe zu gehen um dort unsere Sitzung zu machen. Soweit alles kein Problem. Aber die Inhaber vom Cafe sehen es nicht gern wenn man nur rumsitz und nichts bestellt. Frage jetzt ist: Kann ich meinem Arbeitgeber die Rechnung vom Cafe aus´s Auge drücken?

Name: Gerlinde Fußer
Email: gerlindefusser.@onlinehome.de

Datum: Montag, 16 Februar, 2004 um 16:23:20
Kommentar:
am 31.1.04 gab es bei uns 5 betriebsbed. Kündigungen. Nun soll es Verkaufsverhandlungen mit einem Interessenten geben.Sind bei einem Verkauf die Kündigungen nicht unwirksam?

Name: Willy Dau
Email: willydau@yahoo.de

Datum: Montag, 2 Februar, 2004 um 21:03:55
Kommentar:
Hallo Kolleginnen/Kollegen, folgender Fall: ein gewähltes, nicht freugestelltes BR Mitglied geht auf Grund seiner Fachkenntnisse zum 'Aufräumen einer Fachabteilung'auf Anfrage des Arbeitgebers für 1 Jahr in eine andere Niederlassung. Der Vertrag sieht ein Rückkehrrecht nach 1 Jahr in die alte Position mit der alten Vergütung vor. Das BR Mitglied nimmt den Vertrag an, erfüllt die gestellte Aufgabe und ist nach einem Jahr wieder in seiner alten Niederlassung. Nun heißt es, daß er kein BR Mitglied mehr sei, da er ja durch den Weggang seine BR Mitgliedschaft verloren hätte. Ich bin jedoch der Meinung, daß hier die 'zeitweilige Verhinderung' anzusetzen ist. Ein Ersatzmitglied rückte nach. Das gewählte BR Mitglied war ja nur "zeitweilig", nämlich für 1 Jahr verhindert, d.h. konnte seine Rechte und Pflichten für diese Zeit nicht wahrnehmen. Liege ich hier mit meiner Meinung falsch, daß der Betroffene nach wie vor BR Mitglied ist? Gruß Willy Dau Betriebsratsvorsitzender)

Name: Christian Schäfer
Email: info@netvester.com

Datum: Montag, 2 Februar, 2004 um 10:59:39
Kommentar:
Unser Unternehmen (Familien-AG) will binnen 8 Wochen Kurzarbeit unter den Angestellten einführen. Muß die Kurzarbeit in Form einer betrieblichen Vereinbarung niedergeschrieben werden? - Oder ist die Begründung der Kurzarbeit aufgrund im Arbeitsvertag enthaltener Floskel: "Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden..." ausreichend? Gibt es eine Grundlage zur Festsetzung der Frist bis zur Einführung der Kurzarbeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Gruß Christian Schäfer

Name: elke
Email: elkespeidel@aol.com oder eusspeidel1aol.com

Datum: Donnerstag, 22 Januar, 2004 um 07:01:25
Kommentar:
wie verhält sich die Pausenregelung bei Fliessbandarbeit ? gibt es da eine besondere Regelung ?

Name: Mario Gruber
Email: mu_ma@gmx.de

Datum: Mittwoch, 21 Januar, 2004 um 10:31:11
Kommentar:
liebe kollegen! ich bin von meinen mitarbeitern gebeten worden, unserem chef das rauchen in den büros zu verbieten. obwohl die betroffenen unseren chef persönlich darum gebeten haben, in den büros nicht mehr zu rauchen, ignoriert er die bitte immer wieder. also, wie sag ich's meinem chef, eventuell mit rechtlicher unterlegung, dass er dann wenigstens auf den betriebsrat hört? ich danke euch für eure hilfe! mario

Name: Peter Kessler
Email: Betriebsrat-BC@gmx.de

Datum: Mittwoch, 14 Januar, 2004 um 15:53:54
Kommentar:
Wir sind ein selbständiges Unternehmen (GmbH) in einem Konzern. Der Arbeitgeber und auch die Kollegen aus den anderen Betriebsräten wollen uns dazu bringen wieder Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden. Wir sind aus dem Konzernbetriebsrat ausgetreten, da man von uns verlangt hat eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abzuschließen die gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hätte. Unsere Frage sind wir verpflichtet Mitglieder aus unserem BR in den Konzernbetriebsrat zu entsenden. Wo finde ich die Literatur dafür? vielen Dank Peter

Name: Peter Kessler
Email: Betriebsrat-BC@gmx.de

Datum: Mittwoch, 14 Januar, 2004 um 15:44:10
Kommentar:
Gute Anregungen

Name: Theodor Zimmermann
Email: zimmermann88@gmx.de

Datum: Mittwoch, 3 Dezember, 2003 um 00:11:09
Kommentar:
Ich bin BR-Vorsitzender (Firma hat ca. 90 Beschäftigte = 5 Br-Mitglieder), mein Stellvertreter ist aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Er möchte als BR-Mitglied tätig sein, aber nicht mehr als mein Stellvertreter. - Ist Nachwahl für den Stellvertreter des BR-Vorsitzenden notwendig oder wählt der Betriebsrat den neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Danke für Antwort/en.

Name: Meissner joerg
Email: Meissnerjoerg@aol.com

Datum: Sonntag, 26 Oktober, 2003 um 14:47:16
Kommentar:
Wir als Betriebsrat haben mit Urlaubsgeld bzw.Weihnachtsgeld zu kämpfen Unser Chef zahlt Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld eigentlich immer aber mit dem Zusatz das dieses eine freiwillige Zahlung sei und das er Sie immer wiederrufen kann Info bitte: Wie kann man dieses ohne Gewerkschaft entgegenwirken da er dieses Jahr nicht Zahlungswillig ist Danke für Infos die uns helfen

Name: Harald Stein
Email: Da.Stein@t-online.de

Datum: Donnerstag, 19 Juni, 2003 um 04:03:02
Kommentar:
Hallo liebe Leute.Unser BR.ist noch ziemlich neu.Gibt es irgendwelche Spielregeln zum Thema " Rauchen "? Unser Chef hat vor 2 Jahren extra Rau.-Inseln gekauft,und nun will ein Art Vorarbeiter das Rauchen nach möglichkeit ganz verbieten. Im vorraus vielen Dank und schöne Grüße.Harald Stein

Name: Harald Stein
Email: Da.Stein@t-online.de

Datum: Donnerstag, 19 Juni, 2003 um 04:01:45
Kommentar:
Hallo liebe Leute.Unser BR.ist noch ziemlich neu.Gibt es irgendwelche Spielregeln zum Thema " Rauchen "? Unser Chef hat vor 2 Jahren extra Rau.-Inseln gekauft,und nun will ein Art Vorarbeiter das Rauchen nach möglichkeit ganz verbieten. Im vorraus vielen Dank und schöne Grüße.Harald Stein

Name: Beate van THiel
Email: thilly@arcor.de

Datum: Dienstag, 27 Mai, 2003 um 18:23:19
Kommentar:
Hallo Leute, Ich brauche Dringend Eure Hilfe. Einige unserer Mitarbeiter haben eine Abmahnung erhalten weil Sie angeblich keine Mehrarbeit gemacht haben. Laut Arbeitsvertrag müssen sie bis 14:45 Uhr arbeiten. Aber schon seid April 2002 arbeiten sie jeden Tag bis 16:15 Uhr.Jetzt meine Frage: ist diese Abmahnung gerecht oder nicht? Gruß Beate

Name: Frank Jandera
Email: BRAWO-Hamburg@web.de

Datum: Montag, 5 Mai, 2003 um 13:23:21
Kommentar:
Hallo Leute, wir suchen eine (Muster)Betriebsvereinbarung, die das Übergangsmandat eines Betriebsrates nach § 613a BGB um ein halbes Jahr verlängert. Bitte mailt oder faxt (040/401 42 60)uns ein solches Exemplar zu. Vielen Dank Frank

Name: Susanne Tober
Email: sanne.tober@web.de

Datum: Freitag, 18 April, 2003 um 19:06:42
Kommentar:
Hallo liebe BR-Kollegen. Haben in unserem BR ein Problem mit einem Kollegen. Er macht uns die konstruktive Arbeit unnötig schwer indem er ständig rumnörgelt,wenn die Vorschläge nicht von ihm stammen.Verlangt ständig von uns das wir GL wegen Lapalien verklagen sollen.Macht einfach alles furchtbar kompliziert und umständlich.So z.B. Überstundengenehmigungen verlangt er,müssten ständig vom gesammten BR vorgenommen werden.Macht sich ständig superwichtig als angeblicher Gesetzeshüter im Betrieb.Ist aber leider der erste der sich über allemöglichen Regeln hinwegsetzt.Ist er nicht für Überstunden eingetragen,macht er trotzdem welche und zwar ohne Anordnung.Und das geht dann auch schonmal über 10std.hinaus.Dadurch haben wir als BR das Problem unglaubwüdig zu wirken,wenn wir von anderen Kollegen die Einhaltung der Gesetze verlangen. Wer kann mir Tipps geben,wie man mit so einem Härtefall verfahren muss.Vielen Dank im vorraus Susanne

Name: Marina Eschberger
Email: Meschbeat@AOL.com

Datum: Samstag, 22 Februar, 2003 um 16:01:46
Kommentar:
Wer kann uns einen Rat geben? Vor 1½ Wochen hat unser Geschäftsführer eine kleine Betriebsversammlung (wir sind nur 12 MA, Ing.-Büro)einberufen und uns mitgeteilt, dass ab sofort -aufgrund der geringen Auftragslage- Kurzarbeit angesagt ist. Er forderte uns auf, dass wir uns bereit erklären, mit sofortiger Wirkung von ganztags auf teilweise halbtags oder täglich noch weniger Arbeitsstunden als halbtags herunterzufahren. Nach einer Rückfrage, ob wir eine Ausgleichszahlung über das Arbeitsamt erhalten (sog. Kurzarbeitergeld), teilte er uns mit, dass er die Kurzarbeit dem Arbeitsamt nicht melden will wegen der hohen Sozialzahlungen, die er bzw. wir trotzdem leisten müssten und dass das auch in unserem Interesse wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Weg korrekt den Arbeitnehmern gegenüber ist. Die weniger-Arbeitszeit fehlt uns dann doch zum einen bei der Rentenberechnung und zum anderen -falls es später doch noch zur Kündigung kommt- bei der Anrechnung auf das Arbeislosengeld. Zur zweiten Frage: Muss die Kurztarbeit schriftlich in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fixiert werden, damit sie rechtskräftig ist oder müssen wir uns uneingeschränkt dem Willen unseres Chefs fügen? Wie sieht es dann mit der geänderten Arbeitszeit aus? Sicherlich ist diese in beiderseitigem Einständnis zu treffen? Kann diese auch über die bisher getroffene Arbeitszeit am Abend hinaus gehen (z.B. bisheriger Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag: 8-12; 13-17 Uhr; jetzt evt. 12-18 Uhr)? Unser Betriebsrat wurde erst letztes Jahr im Spätsommer gewählt, hatte bisher noch keine Schulung und ist aus diesem Grund sehr unbeholfen in dieser Angelegenheit. Wer kann uns helfen und uns kurzfristig einen Rat geben, wie wir uns als Angestellte weiter zu verhalten haben bzw. ob wir mit dem sog. 'Vorschlag' unseres Chefs einverstanden sein müssen. Im Namen unseres Betriebsratsvorsitzenden bedanke ich mich im Voraus.

Name: Marina Eschberger
Email: Meschbeat@AOL.com

Datum: Samstag, 22 Februar, 2003 um 15:57:37
Kommentar:
Wer kann uns einen Rat geben? Vor 1½ Wochen hat unser Geschäftsführer eine kleine Betriebsversammlung (wir sind nur 12 MA, Ing.-Büro)einberufen und uns mitgeteilt, dass ab sofort -aufgrund der geringen Auftragslage- Kurzarbeit angesagt ist. Er forderte uns auf, dass wir uns bereit erklären, mit sofortiger Wirkung von ganztags auf teilweise halbtags oder täglich noch weniger Arbeitsstunden als halbtags herunterzufahren. Nach einer Rückfrage, ob wir eine Ausgleichszahlung über das Arbeitsamt erhalten (sog. Kurzarbeitergeld), teilte er uns mit, dass er die Kurzarbeit dem Arbeitsamt nicht melden will wegen der hohen Sozialzahlungen, die er bzw. wir trotzdem leisten müssten und dass das auch in unserem Interesse wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Weg korrekt den Arbeitnehmern gegenüber ist. Die weniger-Arbeitszeit fehlt uns dann doch zum einen bei der Rentenberechnung und zum anderen -falls es später doch noch zur Kündigung kommt- bei der Anrechnung auf das Arbeislosengeld. Zur zweiten Frage: Muss die Kurztarbeit schriftlich in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fixiert werden, damit sie rechtskräftig ist oder müssen wir uns uneingeschränkt dem Willen unseres Chefs fügen? Wie sieht es dann mit der geänderten Arbeitszeit aus? Sicherlich ist diese in beiderseitigem Einständnis zu treffen? Kann diese auch über die bisher getroffene Arbeitszeit am Abend hinaus gehen (z.B. bisheriger Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag: 8-12; 13-17 Uhr; jetzt evt. 12-18 Uhr)? Unser Betriebsrat wurde erst letztes Jahr im Spätsommer gewählt, hatte bisher noch keine Schulung und ist aus diesem Grund sehr unbeholfen in dieser Angelegenheit. Wer kann uns helfen und uns kurzfristig einen Rat geben, wie wir uns als Angestellte weiter zu verhalten haben bzw. ob wir mit dem sog. 'Vorschlag' unseres Chefs einverstanden sein müssen. Im Namen unseres Betriebsratsvorsitzenden bedanke ich mich im Voraus.

Name: Marina Eschberger
Email: Meschbeat@AOL.com

Datum: Samstag, 22 Februar, 2003 um 15:54:27
Kommentar:
Wer kann uns einen Rat geben? Vor 1½ Wochen hat unser Geschäftsführer eine kleine Betriebsversammlung (wir sind nur 12 MA, Ing.-Büro)einberufen und uns mitgeteilt, dass ab sofort -aufgrund der geringen Auftragslage- Kurzarbeit angesagt ist. Er forderte uns auf, dass wir uns bereit erklären, mit sofortiger Wirkung von ganztags auf teilweise halbtags oder täglich noch weniger Arbeitsstunden als halbtags herunterzufahren. Nach einer Rückfrage, ob wir eine Ausgleichszahlung über das Arbeitsamt erhalten (sog. Kurzarbeitergeld), teilte er uns mit, dass er die Kurzarbeit dem Arbeitsamt nicht melden will wegen der hohen Sozialzahlungen, die er bzw. wir trotzdem leisten müssten und dass das auch in unserem Interesse wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Weg korrekt den Arbeitnehmern gegenüber ist. Die weniger-Arbeitszeit fehlt uns dann doch zum einen bei der Rentenberechnung und zum anderen -falls es später doch noch zur Kündigung kommt- bei der Anrechnung auf das Arbeislosengeld. Zur zweiten Frage: Muss die Kurztarbeit schriftlich in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fixiert werden, damit sie rechtskräftig ist oder müssen wir uns uneingeschränkt dem Willen unseres Chefs fügen? Wie sieht es dann mit der geänderten Arbeitszeit aus? Sicherlich ist diese in beiderseitigem Einständnis zu treffen? Kann diese auch über die bisher getroffene Arbeitszeit am Abend hinaus gehen (z.B. bisheriger Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag: 8-12; 13-17 Uhr; jetzt evt. 12-18 Uhr)? Unser Betriebsrat wurde erst letztes Jahr im Spätsommer gewählt, hatte bisher noch keine Schulung und ist aus diesem Grund sehr unbeholfen in dieser Angelegenheit. Wer kann uns helfen und uns kurzfristig einen Rat geben, wie wir uns als Angestellte weiter zu verhalten haben bzw. ob wir mit dem sog. 'Vorschlag' unseres Chefs einverstanden sein müssen. Im Namen unseres Betriebsratsvorsitzenden bedanke ich mich im Voraus. Marina Eschberger

Name: Mario Fäßler
Email: mario.faessler@gmx.de

Datum: Freitag, 3 Januar, 2003 um 12:23:22
Kommentar:
Wer kann Rat geben? Gibt es eine Möglichkeit( Gesetz oder Kommentar) für ein Protokoll von der Betriebsratssitzung auch für Schwerbeschädigtenvertretung, wenn sie daran teilgenommen hat oder auch für Sitzungen an denen sie verhindert war, aber eine Einladung erhalten hat?

Name: Heike
Email: heike.schatz@tjgroup.com

Datum: Dienstag, 17 Dezember, 2002 um 11:39:32
Kommentar:
Hallo Zusammen, kann mir einer sagen, ob bereits vor Gründung eines BR Anspruch auf Schulung habe? Ich plane eine Gründung voran zu treiben. Jedoch liegen viele Probleme vor mir, da die meisten Kollegen einfach Angst haben. Aus diesem Grunde würde ich gerne selbst genau Bescheid wissen, um Bedenken kompetent aus dem Weg räumen zu können. Danke für Info. Heike

Name: T.Kapner
Email: betriebsrat@lebenshilfe-lu.de

Datum: Dienstag, 10 Dezember, 2002 um 14:17:40
Kommentar:
hallo kollegen, es geht ´mal wieder um das leidliche thema tendenzbetrieb lebenshilfe. mailt mir bitte eure erfahrungen bezüglich tendenzbetrieb (lebenshilfe?) und die umsetzung bei der errichtung eines wirtschaftsausschusses. vielen dank im vorraus

Name: Frank Barabas
Email: frank.barabas@gmx.de

Datum: Sonntag, 24 November, 2002 um 16:35:08
Kommentar:
Hallo, liebe Kolleginnen, ich suche dringend BR's, die Erfahrungen mit Betriebsvereinbarungen zu Sozialeinrichtung Cafeteria oder Bistro haben. Es drängt!! Bitte meldet Euch. Liebe Grüße

Name: Marcus
Email: marcmht@gmx.de

Datum: Freitag, 22 November, 2002 um 10:11:24
Kommentar:
Hallo! wir hatten eine Betriebsvereinbarung für die Mitarbeiter unseres Betriebsteils abgeschlossen. Dieser hatte seinen Standort verlagert mit der Maßgabe für einen begrenzten Zeitraum. Die Mitarbeiter bekamen für diesen Zeitraum die Mehraufwendungen aus der doppelten Haushaltsführung erstattet. Jetzt soll dieser begrenzte Zeitraum der Verlagerung zum Dauerzustand werden aber die Bertiebsvereinbarung wird nicht verlängert. Das heißt die Mitarbeiter werden umziehen müssen oder alles aus Ihrer Tasche bezahlen. Das ist schlimm, da viele davon mit Ihrer Entlassung rechnen müssen. Gilt nicht wenigstens die Zahlung der Mehraufwendungen als "betriebliche Übung"? Danke Marcus

Name: Marcus
Email: marcmht@gmx.de

Datum: Freitag, 22 November, 2002 um 10:11:15
Kommentar:
Hallo! wir hatten eine Betriebsvereinbarung für die Mitarbeiter unseres Betriebsteils abgeschlossen. Dieser hatte seinen Standort verlagert mit der Maßgabe für einen begrenzten Zeitraum. Die Mitarbeiter bekamen für diesen Zeitraum die Mehraufwendungen aus der doppelten Haushaltsführung erstattet. Jetzt soll dieser begrenzte Zeitraum der Verlagerung zum Dauerzustand werden aber die Bertiebsvereinbarung wird nicht verlängert. Das heißt die Mitarbeiter werden umziehen müssen oder alles aus Ihrer Tasche bezahlen. Das ist schlimm, da viele davon mit Ihrer Entlassung rechnen müssen. Gilt nicht wenigstens die Zahlung der Mehraufwendungen als "betriebliche Übung"? Danke Marcus

Name: Thomas Fritzsch

Datum: Mittwoch, 1 Mai, 2002 um 20:37:49
Kommentar:
Liebe Kollegen vom ibbs, ich möchte mich im Namen unserer Belegschaft für die schnelle Übersendung der Betriebsvereinbarungen bedanken, wir werden uns in den nächsten Wochen an die Arbeit machen um einige der BV´s in die Praxis umzusetzen. Insgesam sind die BV´s für unsere Betriebsratsarbeit Spitze. Nochmals vielen Dank. Thomas Fritzsch (BRV)

Email: crwd@freenet.de

Datum: Dienstag, 5 Februar, 2002 um 13:09:52
Kommentar:
Hallo Kollegen, ich suche einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Wer kann mir einen Rat geben? Danke im voraus.

Name: Andrea
Email: Holzer.A@GENO-Akademie.de

Datum: Montag, 12 November, 2001 um 17:32:20
Kommentar:
Hallo Kolleginnen und Kollegen! Ich bräuchte mal Eure Hilfe. Wir haben seit 3 Jahren eine BV zum Thema Mitarbeitergespräch. Unser Vorstand möchte hier das Thema "Zielvereinbarungen" mit aufnehmen. Hat jemand von Euch eine BV bzw. Erfahrung mit Zielvereinbarungen? Ich freue mich auf Eure Antworten. Grüßle aus dem Schwabenland Andrea Holzer

Name: Vivien
Email: superrena@lycos.de

Datum: Mittwoch, 19 September, 2001 um 14:23:10
Kommentar:
Hallo Ibis, könnt Ihr mir helfen? In unserem kleinen Betrieb 8 Personen wird der BR ständig übergangen. Nun wiederum - habe ich soeben gehört, kommt Montag eine neue moderne Telefonanlage. Gemäß § 87 sind Telefonanalgen mitbestimmungspflichtig. Wie verhalte ich mich? Für eine Beratung wäre ich sehr dankbar. Vivien

Name: Volker Amroser

Datum: Mittwoch, 22 August, 2001 um 15:02:45
Kommentar:
An die Kollegen des ibbs, vielen Dank für das tolle Seminar in unserem Betrieb. Besonders wollen wir uns bei Christian für die aufschlussreiche und interessante Seminargestaltung bedanken. Das Material ist super, wir sind jetzt besser ausgestattet als unser Personalchef (Neues BetrVG, Synopse und Erläuterungen) echt spitze. Danke

Name: Christian Best

Datum: Dienstag, 10 Juli, 2001 um 15:25:15
Kommentar:
Lieber Harald John, Betriebsvereinbarungen kannst Du bei uns telefonisch anfragen, derzeit haben wir über 250 Betriebsvereinbarungen zu allen relevanten Themen der Betriebsvereinbarungen in unserem Archiv. Ruf uns einfach an 03445-2610730. Bis dann Christian Best

Name: Harald John

Datum: Donnerstag, 5 Juli, 2001 um 17:43:59
Kommentar:
Suche Betriebsvereinbarung zum Thema "Altersteilzeit". Wer kann mir helfen. Sind Betrieb ohne Tarifvertrag.Haben 324 Beschäftigte, ca. 54 Beschäftigte hätten Interesse an ATZ und sind bereits über 55. Wir stellen Textilien her. Bitte schreibt in das Schwarze Brett mit E-Mail-Adresse. Danke Harald

Name: Peter Burnhammer
Email: p.burnhammer@freenet.de

Datum: Montag, 25 Juni, 2001 um 20:24:58
Kommentar:
Hallo Kollegen vom ibbs, ich möchte mich nocheinmal im Namen unses GBR für das firmeninterne Seminar in München bedanken, der Referent Herr Best hat uns in zwei Tagen umfassend über die Neuregelungen des neuen BetrVG informiert. Am Freitag ist das Gesetz ja im Bundestag beschlossen, wir werden bereits einige Änderungen ab August im Betrieb umsetzen. Danke und bis demnächst Peter und Kollegen

Name: Volker Schubert
Email: schubert.v@web.de

Datum: Freitag, 22 Juni, 2001 um 16:22:42
Kommentar:
Nachdem wir am 19.06. mit zwei Kollegen auf Eurem Seminar in Berlin "Neues BetrVG" waren, habe ich mal auf eure Internetseiten geschaut. Absolut professionell. Danke auch noch mal an Referenten, Seminar war spitze. Viele neue Informationen und gute Praxisbeispiele. Bis zum nächsten Seminar (wann sind Schulungen zum WV?) in Berlin Volker

Name: Juergen Dieberitz
Email: Betriebsrat@struktol.de

Datum: Freitag, 15 Juni, 2001 um 18:45:31
Kommentar:
Wie heisst der Spruch ?: Gesetze sind dazu da, umgangen zu werden ! Es gibt kaum Firmen (inklusive deren Betriebsräte), welche die vorhandenen Vorschriften voll und ganz einhalten (können), das Umgehen der Vorschriften geschieht nach anfänglichen Auseinandersetzungen in der Regel aber dann meist einvernehmlich. Erst im Streitfall werden vernünftige gesetzliche Bestimmungen wichtig, sind sie nämlich die Grundlage für die dann anstehenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Merke: Auch gewonnene Prozesse und Einigungsstellen sind keine Garantie für die Einhaltung von Vorschriften (\"die endlose Geschichte\"). Für mich ist das noch strittige neue BetrVG zwar eine Verbesserung, aber es ist immer noch das wenig bewegliche altmodische Ungetüm. Eine vertane Chance ! Gruss Jürgen

Name: Lars Kamp
Email: kamp107@hotmail.com

Datum: Freitag, 15 Juni, 2001 um 18:44:39
Kommentar:
Zumindest ist es doch schon ein Fortschritt, dass die Regierung sich überhaupt mit dem Thema befasst hat. Bisher ist rot-grün doch eine einzige Enttäuschung! Arbeitsplätze schaffen sie keine, und das Bündnis für Arbeit ist reine Augenwischerei!

Name: Tobias, CinemaxX - HB
Email: Loki21@gmx.de

Datum: Montag, 11 Juni, 2001 um 11:43:18
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Hallo, ich habe ein kleines Problem mit der Kleiderordnung in unserem Betrieb..., wie sieht es mit dem MBR des BR's aus, wieviel hat er mitzubestimmen? Grüße Tobias

Name: rene
Email: r.bichler@i-bs.de

Datum: Montag, 11 Juni, 2001 um 11:33:57
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Hallo, brauche mal Info in bezug Lehrgang.: Hintergrund ist der das ich ein Nachrücker bin und bald ein Jahr dabei bin und mich als Rechtsanwalt für die Arbeitnehmer verstehe, als sehr Aktiver BR gehe ich den Lehrgängen nach die ich noch erkunden muss wie Arbeitsrecht.! Folgendes ist passiert, der Antrag ist durch den BA und durch die BR-Sitzung Abgesegnet wurden und anschließend zum Veranstalter zugesendet wurden.! Muss den nicht im Rechtlichen Sinne der Arbeitgeber darüber informiert werden und ebenfalls seiner Unterschrift darunter setzen bei so einen Antrag nach §37.6 ...??? Wo kann ich das erlesen wie da der rechtliche Werdegang ist bei BR-Lehrgänge bzw. Antäge.! Hoffe doch auf baldigen Info damit ich am Montag Dampf machen kann.! DANK für den baldigen Info

Name: Axel
Email: Axel.Donath@t-online.de

Datum: Montag, 11 Juni, 2001 um 11:30:51
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Suche BV zum Thema "Betr. Altervorsorge" bei dem ALLE beteiligt sind.

Name: Jörg Fischer
Email: joerg.fischer@mchm.siemens.de

Datum: Montag, 11 Juni, 2001 um 11:30:05
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Hallo Kollegen, in unserer BV "Gleitende Arbeitszeit" gibt es den Schwachpunkt "zuschlagspfichtige Mehrarbeit". Diese ist zwar im Manteltarif der bayer. Metall-und Elek... geregelt, doch im Zusammenhang mit der Gleitzeit kommt es immer wieder zu Problemen. Kann uns jemand mit Lösungsbeispielen dienen ? Besten Dank im voraus, Jörg Fischer

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