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Häufige
Fragen
Ihre
Fragen - Unsere Antworten
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haben Sie gerade unser Bildungsprogramm zur Hand und haben sich
gerade die Frage gestellt ..... |
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Muss
man Gewerkschaftsmitglied sein, um an ibbs-Seminaren teilzunehmen?
Nein - wir sind ein freier Bildungsträger der sich auf die
Bildung und Beratung von Betriebs- und Personalräten
spezialisiert hat. Viele Teilnehmer/innen an unseren Seminaren
sind gewerkschaftlich organisiert, eine Mitgliedschaft ist nicht
erforderlich um an unseren Seminaren teilzunehmen. |
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Wann
beginnt ein Seminar und wann endet es?
Seminare
in Deutschland:
Ein
Beispiel: Das Seminar "Betriebsverfassung
Stufe 1" findet vom Montag, den 03.06. bis zum
Freitag, den 07.06.20.. in München statt.
Das
Seminar beginnt um 9.00 Uhr und endet täglich gegen 16.30 Uhr.
Wenn
der Teilnehmer die Vollpension (Übernachtung und Versorgung)
gebucht hat, reist er am gleichen Tag oder einen Tag davor an, die
Hotelkosten, die Sie in unserem Bildungsprogramm und hier im
Internet finden beziehen sich auf die Anreise am ersten
Seminartag, grundsätzlich können Sie aber auch einen Tag vorher
anreisen auch hier ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
gesetzlich geregelt.
Seminar
im europäischen Ausland:
Ein
Beispiel: das Seminar ""Betriebsverfassung
Stufe 3" findet vom Sonntag, den 17.11. bis zum Freitag,
den 22.11.20.. in Brüssel statt.
Die
Anreise erfolgt am Sonntag, dem 17.11.2002 bis 17.30 Uhr.
(Eigenanreise oder der von uns organisierte Bustransfer)
Das
Seminar beginnt am 17.11.2002 nach dem Abendbrot gegen 19.00 Uhr
mit einer kurzen Vorstellung (ca.30 Minuten).
In
den folgenden Tagen beginnt das Seminar jeweils 9.00 Uhr und endet
gegen 16.30 Uhr (diese Zeiten können jedoch durch die
Seminargruppe geändert werden).
Die
Abreise erfolgt am 22.11.2002 nach dem Mittagessen, spätestens
13.30 Uhr. |
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Welche
Leistungen beinhaltet die Hotelkostenpauschale?
Bei
Tagesveranstaltungen beinhaltet Sie die Vollversorgung über den
Seminartag, das heißt Seminargetränke, Mittagessen (3- Gang-
Menu), Kaffeepausen während des Seminars und das Vesper.
Bei
Mehrtagesveranstaltungen haben Sie die Wahl.
Wenn
Sie sich für die Versorgung und Unterbringung entscheiden,
erhalten Sie neben der Vollversorgung auch ein komfortables
Einzelzimmer im Hotel.
Wenn
Sie sich für die Seminarteilnahme ohne Übernachtung entscheiden,
erhalten Sie die Vollversorgung im Hotel (ohne das Abendessen, es
sei denn Sie informieren uns mit der Anmeldung das Sie auch das
Abendessen im Hotel wahrnehmen möchten). In diesem Fall berechnet
das Hotel eine Tagespauschale. Diese ist häufig im Verhältnis
zum Vollpensionspreis relativ hoch.
Auf die Kalkulation der Tagespauschale haben wir
leider nur bedingt Einfluss. |
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Welche
Leistungen sind im Seminarpreis enthalten?
Im Seminarpreis sind unsere Leistung, also Planung, Konzeption,
organisatorische Abwicklung und Durchführung des Seminars
enthalten. Dazu zählen auch die Referenten, die Betreuung durch
die Seminarleitung und alle Unterlagen und Skripte zum Seminar. |
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Muss
ich als Teilnehmer das Seminarhotel buchen?
Wir übernehmen selbstverständlich die Hotelbuchungen für Sie, Sie müssen uns lediglich darüber informieren, ob Sie die
Hotelkostenpauschale I mit Übernachtung und Versorgung oder die
Hotelkostenpauschale II mit Versorgung ohne Übernachtung in Anspruch nehmen wollen.
Bei unseren Seminaren in Europa bieten wir zusätzlich Bustransfer ab Nürnberg/Hbf. an, damit sparen Sie Reisekosten und haben eine erholsame An- und Abreise. Auch hier müssen Sie lediglich auf unserem Anmeldeformular die Anreise mit Bus ankreuzen, alles andere (Abfahrts- und
Ankunfts- zeit) erfahren Sie dann von uns. |
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Welche
Ausstattung haben die Seminarhotels des ibbs?
Unserer Seminarhotels entsprechen der Business- Klasse, das heißt Sie sind in
komfortablen Einzelzimmern mit DU/WC, Fernseher, Telefon, Minibar etc. untergebracht.
Viele Betriebsratsgremien
unterliegen seitens ihrer Unternehmensleitung einem großen
Kostendruck. Auch diesen Betriebsräten wollen wir eine
Seminarteilnahme ermöglichen.
Durch unsere Verhandlungen mit den
Hotel können wir unseren Betriebsräten eine Tagespauschale
bereits ab 40,- € anbieten, der Preis für einen Seminartag mit
Vollpension ist derzeit in der Regel nicht höher als 130,- €.
Darüber
hinaus spielt die gute Erreichbarkeit mit dem PKW und den öffentlichen
Verkehrsmitteln eine wichtige Rolle bei der Auswahl unserer Hotels. |
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Warum
sind keine Getränke zum Essen in der Tagungspauschale des Hotels enthalten?
Eine Frage die uns in fast jeder Seminarveranstaltung gestellt
wird. Das BetrVG und das BAG hat in einem Grundsatzurteil zur
Frage der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bei Seminaren
nach § 37/6 BetrVG festgestellt, das der Arbeitgeber neben den
Seminarkosten, die Fahrtkosten und die Kosten für die Verpflegung
zu tragen hat. Allerdings muss das Betriebsratsmitglied die Kosten
für die persönlich Lebensführung selbst tragen, hierzu gehören
bsplw. die Getränke zum Essen (vgl. unsere
Rechtsdatenbank zu den §§ 37 und 40 BetrVG und den Kommentar
zum BetrVG von Däubler et.al., § 40 Rn 42 f.).
Wenn
wir dennoch Seminargetränke zu den Versorgungsleistungen
anbieten, würden wir gegen geltendes Recht verstoßen.
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Warum
Seminare im europäischen Ausland?
Mit der weiteren politischen und ökonomischen Entwicklung wird Europa immer näher zusammenrücken. Die
Arbeitnehmervertretungen in den einzelnen Ländern stehen auch künftig vor ähnlichen Problemen bei der Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten.
Der Erfahrungsaustausch vor Ort mit den Arbeitnehmervertretungen, EBR- Mitgliedern,
Europa- abgeordneten, europäischen und nationalen Gewerkschaftern soll im Rahmen der Seminare, trotz unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Nationalstaaten, ein Schritt in die Zukunft sein.
Durch die Bildung nationaler und europäischer
Arbeitnehmervertreter/innen-Netzwerke werden die Interessen der Belegschaft besser vertreten.
In der Zusammenarbeit verschiedener nationaler Bildungsträger für Arbeitnehmervertretungen werden vorhandene Kapazitäten effizienter genutzt und eine hohe Qualität der Bildungsarbeit zu günstigen Kosten gesichert.
Der Bildungsfond der Bildungsvereinigung fördert die Durchführung solcher Lehrgänge mit 30% der Gesamtkosten, um so einen Beitrag zur europäischen Integration und internationalen Kommunikation zu leisten.
Die Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte sind so konzipiert, dass sie im Sinne des § 37/6 des BetrVG für die Tätigkeit des Betriebsrates erforderlich sind. |
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