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Häufige Fragen 

Ihre Fragen - Unsere Antworten

 
Vielleicht haben Sie gerade unser Bildungsprogramm zur Hand und haben sich gerade die Frage gestellt .....
Muss man Gewerkschaftsmitglied sein, um an ibbs-Seminaren teilzunehmen?
Nein - wir sind ein freier Bildungsträger der sich auf die Bildung und Beratung von Betriebs- und Personalräten spezialisiert hat. Viele Teilnehmer/innen an unseren Seminaren sind gewerkschaftlich organisiert, eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich um an unseren Seminaren teilzunehmen.

Wann beginnt ein Seminar und wann endet es?

Seminare in Deutschland:

Ein Beispiel: Das Seminar "Betriebsverfassung Stufe 1" findet  vom Montag, den 03.06. bis zum Freitag, den 07.06.20.. in München statt.

Das Seminar beginnt um 9.00 Uhr und endet täglich gegen 16.30 Uhr.

Wenn der Teilnehmer die Vollpension (Übernachtung und Versorgung) gebucht hat, reist er am gleichen Tag oder einen Tag davor an, die Hotelkosten, die Sie in unserem Bildungsprogramm und hier im Internet finden beziehen sich auf die Anreise am ersten Seminartag, grundsätzlich können Sie aber auch einen Tag vorher anreisen auch hier ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gesetzlich geregelt.

Seminar im europäischen Ausland:

Ein Beispiel: das Seminar ""Betriebsverfassung Stufe 3" findet vom Sonntag, den 17.11. bis zum Freitag, den 22.11.20.. in Brüssel statt.

Die Anreise erfolgt am Sonntag, dem 17.11.2002 bis 17.30 Uhr. (Eigenanreise oder der von uns organisierte Bustransfer)

Das Seminar beginnt am 17.11.2002 nach dem Abendbrot gegen 19.00 Uhr mit einer kurzen Vorstellung (ca.30 Minuten).

In den folgenden Tagen beginnt das Seminar jeweils 9.00 Uhr und endet gegen 16.30 Uhr (diese Zeiten können jedoch durch die Seminargruppe geändert werden).

Die Abreise erfolgt am 22.11.2002 nach dem Mittagessen, spätestens 13.30 Uhr.

Welche Leistungen beinhaltet die Hotelkostenpauschale?

Bei Tagesveranstaltungen beinhaltet Sie die Vollversorgung über den Seminartag, das heißt Seminargetränke, Mittagessen (3- Gang- Menu), Kaffeepausen während des Seminars und das Vesper.

Bei Mehrtagesveranstaltungen haben Sie die Wahl.

Wenn Sie sich für die Versorgung und Unterbringung entscheiden, erhalten Sie neben der Vollversorgung auch ein komfortables Einzelzimmer im Hotel.

Wenn Sie sich für die Seminarteilnahme ohne Übernachtung entscheiden, erhalten Sie die Vollversorgung im Hotel (ohne das Abendessen, es sei denn Sie informieren uns mit der Anmeldung das Sie auch das Abendessen im Hotel wahrnehmen möchten). In diesem Fall berechnet das Hotel eine Tagespauschale. Diese ist häufig im Verhältnis zum Vollpensionspreis relativ hoch.

Auf die Kalkulation der Tagespauschale haben wir leider nur bedingt Einfluss.

Welche Leistungen sind im Seminarpreis enthalten?
Im Seminarpreis sind unsere Leistung, also Planung, Konzeption, organisatorische Abwicklung und Durchführung des Seminars enthalten. Dazu zählen auch die Referenten, die Betreuung durch die Seminarleitung und alle Unterlagen und Skripte zum Seminar. 

Muss ich als Teilnehmer das Seminarhotel buchen?

Wir übernehmen selbstverständlich die Hotelbuchungen für Sie, Sie müssen uns lediglich darüber informieren, ob Sie die Hotelkostenpauschale I mit Übernachtung und Versorgung oder die Hotelkostenpauschale II mit Versorgung ohne Übernachtung in Anspruch nehmen wollen.
Bei unseren Seminaren in Europa bieten wir zusätzlich Bustransfer ab Nürnberg/Hbf. an, damit sparen Sie Reisekosten und haben eine erholsame An- und Abreise. Auch hier müssen Sie lediglich auf unserem Anmeldeformular die Anreise mit Bus ankreuzen, alles andere (Abfahrts- und Ankunfts- zeit) erfahren Sie dann von uns.

Welche Ausstattung haben die Seminarhotels des ibbs?
Unserer Seminarhotels entsprechen der Business- Klasse, das heißt Sie sind in komfortablen Einzelzimmern mit DU/WC, Fernseher, Telefon, Minibar etc. untergebracht.

Viele Betriebsratsgremien unterliegen seitens ihrer Unternehmensleitung einem großen Kostendruck. Auch diesen Betriebsräten wollen wir eine Seminarteilnahme ermöglichen.

Durch unsere Verhandlungen mit den Hotel können wir unseren Betriebsräten eine Tagespauschale bereits ab 40,- € anbieten, der Preis für einen Seminartag mit Vollpension ist derzeit in der Regel nicht höher als 130,- €. 

Darüber hinaus spielt die gute Erreichbarkeit mit dem PKW und den öffentlichen Verkehrsmitteln eine wichtige Rolle bei der Auswahl unserer Hotels.

Warum sind keine Getränke zum Essen in der Tagungspauschale des Hotels enthalten?
Eine Frage die uns in fast jeder Seminarveranstaltung gestellt wird. Das BetrVG und das BAG hat in einem Grundsatzurteil zur Frage der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bei Seminaren nach § 37/6 BetrVG festgestellt, das der Arbeitgeber neben den Seminarkosten, die Fahrtkosten und die Kosten für die Verpflegung zu tragen hat. Allerdings muss das Betriebsratsmitglied die Kosten für die persönlich Lebensführung selbst tragen, hierzu gehören bsplw. die Getränke zum Essen (vgl. unsere Rechtsdatenbank zu den §§ 37 und 40 BetrVG und den Kommentar zum BetrVG von Däubler et.al., § 40 Rn 42 f.). 

Wenn wir dennoch Seminargetränke zu den Versorgungsleistungen anbieten, würden wir gegen geltendes Recht verstoßen.

Warum Seminare im europäischen Ausland?

Mit der weiteren politischen und ökonomischen Entwicklung wird Europa immer näher zusammenrücken. Die Arbeitnehmervertretungen in den einzelnen Ländern stehen auch künftig vor ähnlichen Problemen bei der Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten. 

Der Erfahrungsaustausch vor Ort mit den Arbeitnehmervertretungen, EBR- Mitgliedern, Europa- abgeordneten, europäischen und nationalen Gewerkschaftern soll im Rahmen der Seminare, trotz unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Nationalstaaten, ein Schritt in die Zukunft sein.

Durch die Bildung nationaler und europäischer Arbeitnehmervertreter/innen-Netzwerke werden die Interessen der Belegschaft besser vertreten.

In der Zusammenarbeit verschiedener nationaler Bildungsträger für Arbeitnehmervertretungen werden vorhandene Kapazitäten effizienter genutzt und eine hohe Qualität der Bildungsarbeit zu günstigen Kosten gesichert.

Der Bildungsfond der Bildungsvereinigung fördert die Durchführung solcher Lehrgänge mit 30% der Gesamtkosten, um so einen Beitrag zur europäischen Integration und internationalen Kommunikation zu leisten.

Die Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte sind so konzipiert, dass sie im Sinne des § 37/6 des BetrVG für die Tätigkeit des Betriebsrates erforderlich sind.

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